Am Samstagmorgen, 24.10.2020 überschritt der Inzidenzwert im Kreis Herzogtum Lauenburg 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in 7 Tagen. Bei 70 Menschen aus dem Kreis wurde innerhalb einer Woche eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus nachgewiesen. Damit sind laut Erlass des Gesundheitsministeriums Schleswig-Holstein weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie durch die Kreisverwaltung umzusetzen.
Ab sofort gelten folgende Regelungen im Kreisgebiet, die die Kreisverwaltung mit der 23. Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg zu SARS-CoV-2 veröffentlicht hat:
- In den Städten Geesthacht und Schwarzenbek sowie in der Gemeinde Wentorf bei Hamburg sind in bestimmten Bereichen Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. In Geesthacht betrifft dies die Fußgängerzone in der Bergedorfer Straße, in Schwarzenbek das Areal um den Ritter-Wulf-Platz und in Wentorf bei Hamburg einen Bereich um den Casinopark entlang der Hauptstraße. Die Bereiche sind mit Kartenausschnitten in der Allgemeinverfügung gekennzeichnet. Ausnahmen gelten für Kinder unter 6 Jahren sowie Personen, die aufgrund von körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen nachweisbar keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.
- Im gesamten Kreisgebiet gilt eine Sperrstunde für Gastronomiebetriebe von 23 bis 6 Uhr.
- Bei privaten Veranstaltungen zu Hause oder im eigenen Garten darf eine Teilnehmerzahl von 15 Personen nicht überschritten werden. Dies gilt für Veranstaltungen innerhalb und außerhalb geschlossener Räume gleichermaßen.
- Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze im öffentlichen Raum und Räumen von Gastronomiebetrieben ist auf 25 Personen beschränkt. Hierzu zählen vor allem Feste, Empfänge, Führungen, Exkursionen und insbesondere private Feiern. Für Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen im öffentlichen Raum, wie Konzerte, Vorträge, Lesungen, Theater, Kinos und Autokinos, gilt eine Teilnehmerzahl von 500 Personen außerhalb und 250 Personen innerhalb geschlossener Räume.
- Zuschauer von Sportveranstaltungen müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung während der gesamtem Veranstaltung tragen. Die aktiven Teilnehmer an Sportveranstaltungen müssen während der Pausen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Zudem empfiehlt die Kreisverwaltung auf die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Duschen und Umkleiden nach Möglichkeit zu verzichten.
- Für Märkte, Messen, Flohmärkte, Landmärkte und ähnliche Ereignisse gilt eine gleichzeitige Teilnehmerzahl von 500 Personen im Freien und 250 Personen in geschlossenen Räumen, die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen gilt weiterhin.
Diese Regelungen sind zunächst bis zum 31. Oktober 2020 befristet.
Landrat Christoph Mager: „Jetzt kommt es darauf an, diese Regelungen zu beherzigen und so die Ausbreitung des Virus zu bremsen. So gibt es vielleicht noch eine Chance, die nächste Warnstufe ab einem Inzidenzwert von 50 zu verhindern, welche noch weitergehende Maßnahmen für uns alle bedeuten würde.“
Am frühen Samstagnachmittag gab es im Kreis Herzogtum Lauenburg insgesamt 486 bestätigte SARS-CoV-2-Fälle, das waren 15 mehr als noch am Vortag. Der Inzidenzwert legt damit bei 35,5 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in 7 Tagen. Als genesen gelten derzeit 357 Personen, verstorben waren 18 Menschen.
Alle aktuellen Informationen zu SARS-CoV-2 im Kreis Herzogtum Lauenburg unter www.kreis-rz.de/corona.