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Datum: 30.04.2013

Wie sollen Kinder betreut werden?

- Kreis beteiligt sich an einem Forschungsprojekt  -
Wie sollen Ihre Kinder betreut werden? Der Kreis Herzogtum Lauenburg nimmt an Forschungsprojekt zur Erhebung des Betreuungsbedarfs von Eltern mit Kindern unter drei Jahren teil.
 
Im August 2013 hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagespflegeperson. Für einen bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungsplätzen werden auf kommunaler Ebene sichere Planungsdaten über die von Eltern gewünschte Betreuung benötigt. Aus diesem Grund nimmt der Kreis Herzogtum Lauenburg an einem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderten Forschungsprojekt teil.
 
Im Mai erhalten rund 3.700 Eltern vom Fachdienst Kindertagesbetreuung, Jugendförderung und Schulen des Kreises Post mit Befragungsunterlagen. Abgefragt werden u. a. die aktuelle Betreuungssituation sowie die Wünsche der Eltern hinsichtlich der Betreuungszeiten und -orte. Die Erhebung wird unter Beachtung der entsprechenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Der ausgefüllte Fragebogen kann bis Anfang Juni in dem beigefügten Rückumschlag zurückgeschickt werden. Die Auswertung der Daten übernimmt der Forschungsverbund des Deutschen Jugendinstituts und der Technischen Universität Dortmund.
 
Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und kostenlos. Es ist jedoch wichtig, dass sich möglichst viele Eltern an der Befragung beteiligen, auch diejenigen, die ihr Kind nicht in einer Kindertageseinrichtung oder von einer Tagespflegeperson betreuen lassen. Nur so kann im Kreis Herzogtum Lauenburg  ein den Elternbedürfnissen entsprechendes Angebot an Betreuungsplätzen geschaffen werden.