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Datum: 18.11.2016

Weitere Fälle von Geflügelpest im Kreis Herzogtum Lauenburg

Am 12.11.2016 wurde bei einer am 10.11.2016 in Ratzeburg am Ufer des Kleinen Küchensees tot aufgefundenen Reiherente durch das Friedrich-Loeffler-Institut das hochpathogene aviäre Influenzavirus des Subtyps H5N8 nachgewiesen. Weitere Nachweise des vorgenannten Virus ergaben sich am 17.11.2016 bei sieben verendeten Reiherenten, die am 12. und 13.11.2016 in der Gemeinde Groß Sarau am Ufer des Ratzeburger Sees geborgen wurden, sowie bei einer am 14.11.2016 in Ratzeburg an der Ruderakademie aufgefundenen toten Möwe. Damit ist die Geflügelpest bei mehreren Wildvögeln amtlich festgestellt.

Aufgrund dieser Feststellung wurden der Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet wie folgt erweitert:

Zum Sperrbezirk gehören jetzt auch:

Buchholz (vormals Beobachtungsgebiet)
Einhaus (vormals Beobachtungsgebiet)
Groß Grönau
Groß Sarau (vormals Beobachtungsgebiet)
Pogeez (vormals Beobachtungsgebiet)

Damit umfasst das Sperrgebiet insgesamt die Stadt Ratzeburg, die Gemeinden Bäk, Buchholz, Einhaus, Groß Grönau, Groß Sarau, Mechow, Pogeez, Römnitz und Ziethen sowie von der Gemeinde Salem das Gebiet Hundebusch und von den Gemeinden Schmilau und Fredeburg die Gebiete nördlich der Eisenbahnlinie (ehemalige Rübenbahn).

Das Beobachtungsgebiet umfasst zusätzlich die Gemeinden

Bliestorf,
Krummesse,
Rondeshagen und
Sierksrade sowie
von der Gemeinde Groß Schenkenberg den Ortsteil Rothenhausen.

Damit umfasst das Beobachtungsgebiet insgesamt die Stadt Mölln, die Gemeinden Albsfelde, Behlendorf, Berkenthin, Bliestorf, Brunsmark, Giesensdorf, Göldenitz, Groß Disnack, Harmsdorf, Horst, Kittlitz, Klempau, Krummesse, Kühsen, Kulpin, Lankau, Mustin, Niendorf b. Berkenthin, Rondeshagen, Seedorf, Sierksrade und Sterley sowie von den Gemeinden Salem, Schmilau und Fredeburg die nicht zum Sperrbezirk gehörenden Gebiete; von der Gemeinde Panten die Gebiete nördlich der Steinau, südlich der Dorfstraße sowie östlich der Pantener Straße und der K 51 bis zur Gemeindegrenze von Kühsen und von der Gemeinde Groß Schenkenberg den Ortsteil Rothenhausen.

Die grafische Darstellung der aktuellen Gesamtaufstellung der Gemeinden des Wildvogelgeflügelpest-Sperrbezirkes und des -Beobachtungsgebietes ist der Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg zur Festlegung eines Sperrbezirks und eines Beobachtungsgebietes in Ratzeburg und Umgebung zum Schutz gegen die Geflügelpest in der 1. Änderungsfassung vom 18.11.2016 zu entnehmen.

Weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest finden Sie hier.