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Datum: 28.02.2020

Vorsorgemaßnahmen zum sogenannten Coronavirus (SARS-CoV-2)

Im Kreis Herzogtum Lauenburg gibt es bislang keine Fälle von Erkrankungen an dem sogenannten Corona-Virus im Kreisgebiet gibt.

Landrat Dr. Christoph Mager weist darauf hin, dass der Kreis in ständigem Austausch mit dem Sozialministerium in Kiel steht und laufend die aktuelle Lageeinschätzung des Robert-Koch-Instituts prüft: „Das Robert-Koch Institut stellt auf seiner Internetseite umfassende Informationen sowie Antworten auf alle wesentlichen Fragen zum Coronavirus zur Verfügung. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger, die Fragen haben, zunächst diese Hinweise durchzusehen. Die meisten Fragen an die niedergelassenen Ärzte, Krankenhäuser oder das Gesundheitsamt haben sich dann bereits erledigt. Die Ärzte müssen sich auf die tatsächlichen Verdachtsfälle konzentrieren können.“

Der Leiter des Kreisgesundheitsamtes, Dr. Eckhart Fink erläutert, woran sich Ärzte bei Verdachtsfällen orientieren:
„Maßgebend sind für alle Ärzte die Orientierungshilfen des Robert-Koch-Instituts. Danach wird von einem begründeten Verdachtsfall ausgegangen, wenn jemand in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall hatte oder sich in den letzten 14 Tagen in einem vom RKI definierten Risikogebiet aufgehalten hat und allgemeine oder auch spezielle Symptome einer Erkrankung wie Fieber, Husten, Halsschmerzen etc. aufweist. In diesen Fällen ist eine Absonderung von anderen Menschen angezeigt und der behandelnde Arzt informiert das Gesundheitsamt, das dann alle weiteren Maßnahmen abstimmt. Dazu gehört insbesondere die genauere Diagnostik durch einen Nasen- oder Rachenabstrich.

Bis zum Vorliegen des Ergebnisses würden betroffene Personen – nach Einzelfallprüfung zu Hause oder im Krankenhaus – isoliert, um eine Weiterverbreitung von Krankheitserregern zu verhindern. Wird das Virus im Abstrich labortechnisch nicht nachgewiesen, wird im Einzelfall entschieden, ob die Person entlassen beziehungsweise noch weiter unter ärztliche Beobachtung gestellt werden soll, da die Erkrankung innerhalb der Inkubationszeit noch auftreten könnte.

Im Falle eines SARS-CoV-2-Virusnachweises würde der Fachdienst Gesundheit gegenüber der infizierten Person – je nach Gesundheitszustand – eine Quarantäne im häuslichen Umfeld oder im Krankenhaus anordnen. Umgehend würden dann die Kontaktpersonen ermittelt und erfasst. Den Kontaktpersonen würde auferlegt werden, zwei Wochen lang täglich zweimal die Körpertemperatur zu messen und Auskünfte über den Gesundheitszustand zu geben. Täglich würde der Fachdienst Gesundheit die Informationen abfragen. Im Falle einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Kontaktpersonen würde man dann auch bei ihnen eine Untersuchung auf das SARS-CoV-2-Virus veranlassen.

Wichtig ist auch, dass Patientinnen und Patienten bei Verdachtsmomenten immer zunächst telefonisch Kontakt zu ihrer Arztpraxis oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der 116 117 aufnehmen und nicht einfach dort hingehen. Verdachts-Patienten, die dennoch in der Praxis erscheinen, sollten dort sofort bei Ankunft separiert werden. Dadurch soll verhindert werden, dass Infizierte weitere Personen anstecken.“

Der Kreis weist auch darauf hin, dass Menschen mit grippalen Symptomen wie Fieber oder Husten unbedingt zu Hause bleiben und insgesamt den Kontakt zu anderen Menschen meiden sollten.