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Datum: 25.08.2020

Badeverbot am "Ritzerauer See" in Ritzerau

Der Fachdienst Gesundheit der Kreisverwaltung hat am 25.08.2020 eine Massenentwicklung von Blaualgen an der Bademöglichkeit "Liegewiese am Ritzerauer See" in Ritzerau festgestellt. Der örtlichen Ordnungsbehörde des Amtes Sandesneben-Nusse wurde empfohlen, für die betroffene Bademöglichkiet ein vorläufiges Badeverbot auszusprechen und mit Hinweistafeln darüber zu informieren.

Blaualgen können giftig sein. Weil die Haut bei Kontakt mit Blaualgen mit Reizungen reagieren und durch Verschlucken von blaualgenhaltigem Wasser Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall auftreten kann, warnt das Gesundheitsamt vor dem Baden im Ritzerauer See. In allen Fällen sollte ein Arzt aufgesucht werden.

In natürlichen Badegewässern können sich bei bestimmten Wetterbedingungen Blaualgen stark vermehren und das Badevergnügen beeinträchtigen. Derartige Entwicklungen sind meist nicht vorhersehbar oder ändern sich sehr rasch. Die Massenvermehrungen können sich ebenso innerhalb weniger Tage oder sogar Stunden wieder auflösen. Sobald das Baden wieder gefahrlos möglich ist, wird das Gesundheitsamt die Öffentlichkeit darüber unterrichten.