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Vorbereitungen für die Kreiswahl 2018 angelaufen

Derzeit gibt es viel Arbeit für die Kreiswahlleitung im Ratzeburger Kreishaus. Die Arbeiten für die Landtagswahl sind vergangene Woche mit der Feststellung der endgültigen Wahlergebnisse für die Wahlkreise 34 und 35 durch den Kreiswahlausschuss fast abgeschlossen. Für die Bundestagswahl am 24. September 2017 haben die Arbeiten bereits begonnen und nunmehr sind auch die Vorbereitungen für die Kreistagswahl am 6. Mai 2018 bereits angelaufen.

Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11.05.2017 einstimmig die 23 Wahlkreise für die Kreistagswahl festgelegt. Landrat Dr. Christoph Mager als Kreiswahlleiter hatte dem Ausschuss vorgeschlagen, keine Änderungen im Zuschnitt der Wahlkreise gegenüber der Kreiswahl 2013 vorzunehmen. „Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises darf nicht mehr als 20% von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise im Wahlgebiet abweichen. Außerdem sollen die Grenzen der Gemeinden und die gemeindlichen Wahlkreise in der Regel nicht durchschnitten werden und auch die Grenzen der Ämter sind möglichst zu wahren. Die vor fünf Jahren gebildeten Wahlkreise erfüllen diese gesetzlichen Vorgaben, so dass keine Änderungen notwendig sind“, erklärte Dr. Mager im Ausschuss.

Wie vor fünf Jahren werden in den Städten Geesthacht und Schwarzenbek vier bzw. zwei Wahlkreise gebildet. Ebenso gibt es eigenständige Wahlkreise für die Ämter Berkenthin, Sandesneben-Nusse (2), Schwarzenbek-Land und Hohe Elbgeest (2) ohne Aumühle und Wohltorf gebildet. Diese sind der Gemeinde Wentorf bei Hamburg mit zwei Wahlkreisen zugeordnet. Die Stadt Ratzeburg und Teile des Amtes Lauenburgische Seen sind unverändert auf zwei Kreiswahlkreise aufgeteilt, während der restliche Teil des Amtes Lauenburgische Seen einem Wahlkreis zugeordnet ist. In drei Wahlkreise sind die Stadt Mölln, die Gemeinde Gudow und das Amt Breitenfelde aufgeteilt. Zwei Wahlkreise bilden die Stadt Lauenburg/Elbe, das Amt Lütau und Teile des Amtes Büchen. Die übrigen Gemeinden des Amtes Büchen (ohne Gudow) bilden einen eigenständigen Wahlkreis.

Außerdem hat Landrat Dr. Christoph Mager aufgefordert, für die Kreiswahl Wahlvorschläge einzureichen. Bis zum 12. März 2018 um 18.00 Uhr haben die Parteien und unabhängige Bewerberinnen und Bewerber Zeit, Ihre vollständigen Unterlagen beim Landrat als Kreiswahlleiter im Ratzeburger Kreishaus, Barlachstraße 2, einzureichen. Dr. Mager wies darauf hin, dass es sich bei der genannten Frist um eine Ausschlussfrist handelt. „Später eingehende Vorschläge werden nicht berücksichtigt.“ Der Kreis Herzogtum Lauenburg wird auf seiner Internetseite www.kreis-rz.de demnächst die notwendigen Formulare zum Download bereit stellen.

Der Kreiswahlausschuss wird in seiner Sitzung am 16. März 2018 über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheiden.