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Datum: 09.05.2012

Vorbereitungen für die Kreiswahl 2013 angelaufen

Parallel zur Landtagswahl sind in der Kreisverwaltung die Vorbereitungen zur Kreiswahl 2013 bereits angelaufen.
 
Nachdem der Kreistag in seiner Sitzung am 15. März 2012 bereits die Mitglieder des  Kreiswahlausschusses für die Kreiswahl 2013 gewählt hatte, mussten diese sich in der konstituierenden Sitzung des Kreiswahlausschusses mit der Einteilung der Wahlkreise im Kreis Herzogtum Lauenburg befassen.
 
Wie der stellvertretende Kreiswahlleiter Heinrich Haack mitteilte, hat der Landtag im März unter anderem das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz geändert. „Statt bisher 27 Wahlkreise wird es zur Kreiswahl 2013 nur 23 Wahlkreise geben. Dabei darf die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises nicht mehr als 20% von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise im Wahlgebiet abweichen. Außerdem sollen die Grenzen der Gemeinden und die gemeindlichen Wahlkreise in der Regel nicht durchschnitten werden und auch die Grenzen der Ämter sind möglichst zu wahren“, so Haack.
 
Ziel der Gesetzesänderung ist es, durch eine Verringerung der Überhang- und Ausgleichsmandate die Mitgliederzahl in den Kreistagen zu reduzieren. So hat der Lauenburgische Kreistag derzeit 58 Mitglieder statt der gesetzlichen Mitgliederzahl von 45 Abgeordneten.
 
Zukünftig werden in den Städten Geesthacht und Schwarzenbek vier bzw. zwei Wahlkreise gebildet. Ebenso wurden eigenständige Wahlkreise für die Ämter Berkenthin, Sandesneben-Nusse (2), Schwarzenbek-Land und Hohe Elbgeest (2) ohne Aumühle und Wohltorf gebildet. Diese wurden der Gemeinde Wentorf bei Hamburg mit zwei Wahlkreisen zugeordnet. Die Stadt Ratzeburg und Teile des Amtes Lauenburgische Seen werden auf zwei Kreiswahlkreise aufgeteilt, während der restliche Teil des Amtes Lauenburgische Seen einem Wahlkreis zugeordnet wurde. In drei Wahlkreise wurden die Stadt Mölln, die Gemeinde Gudow und das Amt Breitenfelde aufgeteilt. Zwei Wahlkreise bilden die Stadt Lauenburg/Elbe, das Amt Lütau und Teile des Amtes Büchen. Die übrigen Gemeinden des Amtes Büchen (ohne Gudow) bilden einen eigenständigen Wahlkreis.