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Datum: 22.04.2014

Verkehrsüberwachung auf der B 207 zwischen Breitenfelde und Mölln-Süd

Von Anfang 2012 bis Oktober 2013 ereigneten sich auf der Bundesstraße 207 (B 207) zwischen Breitenfelde und der Anschluss-Stelle Mölln-Süd insgesamt 30 Verkehrsunfälle, einer davon mit tödlichem Ausgang.

Die Gründe für die hohe Anzahl von Verkehrsunfällen auf diesem Streckenabschnitt sind nach der Unfallauswertung der Polizei unterschiedlich. Ein entscheidender Faktor war aber nach den polizeilichen Erkenntnisses die bisher zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100km/h. Deshalb regte die Polizeidirektion Ratzeburg an, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen Breitenfelde und Mölln-Süd auf 70 km/h zu reduzieren.

„Aufgrund der Unfallauswertungen war die Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h Anfang dieses Jahres zwingend notwendig, selbst wenn diese Maßnahme auch für Ortskundige unverständlich erscheinen mag, wenn man diese Hintergründe nicht kennt“, so der Leiter der Verkehrsaufsicht beim Kreis Herzogtum Lauenburg Wolfgang Bruhn.

Wie Bruhn weiter mitteilte erfolgte durch den Kreis Herzogtum Lauenburg in der zweiten Aprilwoche nach einer „Eingewöhnungsphase“ von rund drei Monaten erstmals eine Geschwindigkeitsüberwachung in Fahrtrichtung Breitenfelde. In mehr als vier Stunden fuhren 2255 Fahrzeuge an der Messstelle vorbei, davon waren mehr als 25 % zu schnell.

Dazu Wolfgang Bruhn: „Dieses Ergebnis zeigt deutlich, dass weitere Überwachungen unerlässlich sind, um der festgestellten Unfallentwicklung entgegen wirken zu können. Im Rahmen der Verkehrsüberwachung ist häufiger festzustellen, dass Verkehrszeichen zunehmend als „Empfehlungen“ verstanden werden. Da die Gründe für Geschwindigkeits-Reduzierungen nicht immer offensichtlich sind, kann ein solches Verhalten im Interesse der Verkehrssicherheit nicht akzeptiert werden. Verkehrszeichen sind zu beachten, können überwacht und Verstöße sanktioniert werden. Das sollte jedem Verkehrsteilnehmer klar sein.“

Gründe für eine Verkehrsüberwachung können nach den Worten Bruhns neben der Unfallentwicklung beispielsweise auch Lärmschutz, Schulwegsicherheit und Deliktsschwerpunkte sein. „Weil gerade den Gemeinden durch ihre Ortskenntnis weitere potentielle Gefahrstellen bekannt sind, ist der Kreis bemüht, auch deren Wünsche zu berücksichtigen“, so Bruhn abschließend.