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Datum: 24.05.2016

Verbot zum Befahren des Ostufers des Großen Ratzeburger Sees

Das Ostufer des Großen Ratzeburger Sees steht seit März 2000 unter Naturschutz. Hierzu zählt auch ein dem Ostufer vorgelagerter Streifen der Wasserfläche des Großen Ratzeburger Sees.

Aus gegebenen Anlass weist der Kreis darauf hin, dass es nach der Landesverordnung über das Naturschutzgebiet „Ostufer des Großen Ratzeburger Sees“ verboten ist, den Großen Ratzeburger See in diesem Bereich mit Wasserfahrzeugen (Motor- und Segelboote sowie Surfbretter) zu befahren.

Eine Karte des Schutzgebietes finden Sie hier.