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Verantwortungsbewusstes Verhalten beim Baden und Spazierengehen am Garrensee

In den letzten Jahren beobachtet die Kreisverwaltung leider vermehrt Verstöße gegen die Regeln, die innerhalb von Naturschutzgebieten gelten, etwa am Garrensee. Der mit Abstand häufigste Verstoß ist dabei das Baden abseits der ausgewiesenen Badestellen. An den übrigen Uferbereichen ist das Baden zum Schutz der dort wachsenden, besonders seltenen Pflanzen verboten. Für die Tierwelt ist darüber hinaus das zunehmende Befahren der Gewässer außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche mit den derzeit sehr beliebten Standup-Paddling-Boards ein großer Störfaktor. Die zunehmenden Freizeitaktivitäten in und an den Gewässern führen bereits jetzt zu einer feststellbaren Verschlechterung des ökologischen Zustandes dieser Lebensräume.

Besucherinnen und Besucher werden durch ein Informationssystem auf die geltenden Regeln in den jeweiligen Naturschutzgebieten hingewiesen. Die Kreisverwaltung hat zudem zusätzliche Maßnahmen zur Besucherlenkung in den Uferbereichen durchgeführt. So wurden etwa die Badestellen freigeschnitten und deutlich sichtbar zu den geschützten Bereichen abgegrenzt sowie illegal geschaffene Wege wieder versperrt.

Wie bereits in den vergangenen Jahren wird der Kreis an den Besucher-Hotspots in den Naturschutzgebieten wieder vermehrt kontrollieren. Dadurch soll neben den besucherlenkenden Maßnahmen und den Informationsangeboten auch aktiv ein Bewusstsein für das richtige Verhalten in Naturschutzgebieten geschaffen werden. Dies kann von einer Ermahnung bei geringfügigen Verstößen bis zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens reichen, etwa, wenn Absperrungen aktiv überwunden werden.

Die Kontrollen in den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass vielen Badegästen zum Teil nicht bewusst ist, was in Naturschutzgebieten erlaubt ist und was nicht. Dabei sind die geltenden Regeln vergleichsweise einfach:

  • Das Baden darf nur an den dafür ausgezeichneten Badestellen erfolgen, das Betreten anderer Uferbereiche ist verboten.
  • Die Benutzung von Wasserfahrzeugen aller Art ist in vielen Bereichen nicht zulässig. Zu Wasserfahrzeugen zählen auch Boards zum Standup-Paddling, Schlauchboote, Luftmatratzen, Surfbretter und Ähnliches.
  • Hunde müssen angeleint werden und dürfen zum Schutz anderer Badegäste nicht mit an die Badestellen genommen werden.
  • Feuer, Grillen, laute Musik sowie das Rauchen im Wald sind verboten.

Der Fachdienst Naturschutz und die Mitarbeitenden des Naturparks Lauenburgische Seen stehen für Fragen zu den Schutzgebieten gern zur Verfügung. Helfen Sie mit, die Naturschutzgebiete in ihrer Schönheit und Natürlichkeit zu erhalten!

Für uneingeschränkten Badespaß außerhalb von Naturschutzgebieten stehen alternativ viele Möglichkeiten wie z. B. Badestellen am Ratzeburger See oder am Kleinen Mustiner See zur Verfügung. Badestellen für Hunde gibt es ebenfalls am Ratzeburger See, in der Stadt Ratzeburg nördlich des Lüneburger Damms.

Weitere Informationen findet man auch auf der Internetseite des Kreises auf www.kreis-rz.de/Naturschutz unter der Dienstleistung Schutzgebiete.