Inhalt
Datum: 24.11.2021

Stationäre Impfstellen in Alt-Mölln und Geesthacht starten am 26. November mit Terminimpfungen

Am 26. November 2021 nehmen zwei stationäre Impfstellen im Kreis Herzogtum Lauenburg ihren Betrieb auf. Geimpft wird jeweils montags bis samstags von 10.30 bis 19.30 Uhr mit Termin in den ehemaligen Impfzentren Alt-Mölln, Zu den Ziegelweisen 8 und Geesthacht, Dialogweg 4. Impftermine werden ab Donnerstag, 25.11.2021 über die Webseite des Landes www.impfen-sh.de vergeben. Es werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen, sogenannte Booster-Impfungen, mit den Impfstoffen von Moderna, für Personen über 30 Jahren, und BionTech, für Personen unter 30, angeboten.

Der Kreis Herzogtum Lauenburg stellt die Infrastruktur. Die Impfteams werden von der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) aus ärztlichem Personal und medizinischem Unterstützungspersonal des Deutschen Roten Kreuz zusammengestellt.

Mit den Impfstellen wird das bestehende Impfangebot bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie den offenen Impfaktionen des Landes und der KVSH erweitert. Von allen Beteiligten wurde die Koordination und Logistik in hohem Tempo gestemmt, damit jetzt möglichst viele Menschen über zusätzliche Wege schnell eine Impfung erhalten.

Impfungen ausschließlich mit Termin möglich

Im Gegensatz zu den offenen Impfaktionen des Landes und der KVSH, benötigen Bürgerinnen und Bürger für die stationären Impfstellen Termine. Die Buchung der Impftermine erfolgt ausschließlich über das Online-Buchungssystem des Landes Schleswig-Holstein und soll über dessen Internetseite www.impfen-sh.de ab dem 25. November erreichbar sein. Wer keinen Internetzugang hat, wird gebeten, sich beispielsweise über Nachbarn, Familie oder Freunde helfen zu lassen. Vor Ort in den Impfstellen können keine Termine vereinbart werden. Auch die Kreisverwaltung vergibt keine Impftermine.

In der ersten Betriebswoche können zunächst nur Bürgerinnen und Bürger einen Termin buchen, die 60 Jahre oder älter sind. Ab der zweiten Betriebswoche, also ab dem 3. Dezember, soll die Terminbuchung auch allen anderen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen.

Bei einer Auffrischungsimpfung muss der Abstand zwischen vollständiger Grundimmunisierung (14 Tage nach Zweitimpfung) und dem gebuchten Termin mindestens sechs Monate betragen. Bei einer vorhandenen Impfung mit dem Einmal-Impfstoff von Johnson&Johnson müssen mindestens 28 Tage dazwischenliegen.

Wer aktuell impfberechtigt ist und weitere Antworten rund um die Corona-Impfungen und die verschiedenen Impfangebote des Landes sind unter www.impfen-sh.de zu finden.