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Datum: 18.04.2016

Schiedsstelle billigt höhere Rettungsdienstentgelte

„Die Schiedsstelle für den Rettungsdienst hat die vom Kreis Herzogtum Lauenburg geforderten höheren Entgelte für den Rettungsdienst gebilligt. Damit setzte sich der Kreis gegenüber den Krankenkassen in Schleswig-Holstein durch.“ Dieses teilte Landrat Dr. Christoph Mager heute, 18, April 2016, gegenüber der Presse mit. Mager kündigte an, dass die Verwaltung dem Kreistag nunmehr für die Juni-Sitzung eine Vorlage zuleiten wird, mit der die höheren Entgelte rückwirkend ab 1. Mai 2016 beschlossen werden sollen.

„Da der Jahresabschluss 2014 im Rettungsdienst mit einem Defizit abgeschlossen hatte, war eine Entgelterhöhung unvermeidlich. Die Verhandlungen mit den Krankenkassen führten leider zu keinem Ergebnis, daher mussten wir die Schiedsstelle anrufen, um zukünftig auskömmliche Entgelte erheben zu können“, so der Landrat.

Die Entgelte für die Nutzung von Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeugen und Krankentransportwagen sind jedes Jahr vom Kreis als Träger des Rettungsdienstes mit den Krankenkassen festzulegen. Im Kreis Herzogtum Lauenburg erfolgte zuletzt zum 01.01.2006 eine Anpassung. Aufgrund der seitdem gestiegenen Einsatzzahlen waren die Entgelte über Jahre auskömmlich. Der Kreis und Krankenkassen hatten sich zudem darauf verständigt, in Folge der Umstellung auf die Doppik 2008 und der festgestellten Unregelmäßigkeiten bei Abrechnungen des Durchführers die Aufarbeitung abzuwarten. Die Kassen forderten nunmehr, vor einer Erhöhung der Entgelte eine nachträgliche Aufarbeitung aller Jahresabschlüsse seit 2006.

Ein weiterer Streitpunkt in der Auseinandersetzung zwischen dem Kreis und den Krankenkassen waren die Weiterbildungskosten der Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern, deren Einsatz das Rettungsdienstgesetz Schleswig-Holstein seit der letzten Gesetzesreform vorschreibt.

Hier vertrat der Kreis die Auffassung, dass Rettungsassistenten, die nach dem neuen Rettungsdienstgesetz zu Notfallsanitätern fortgebildet werden, Anspruch auf eine gegebenenfalls umfangreiche prüfungsvorbereitende Ausbildung haben, bevor sie die Prüfung ablegen. Hintergrund ist die Berechtigung des Notfallsanitäters, in eigener Kompetenz beispielsweise über die Verabreichung einzelner Medikamente entscheiden zu können. Die Kassen meinten dazu, diese Ausbildung könnte zu weiten Teilen im Rahmen der vorgeschriebenen jährlichen Fortbildungen erfolgen.

Die Schiedsstelle hatte in einer ersten Sitzung im Januar bereits deutlich gemacht, dass der Kreis unabhängig von den alten Jahresabschlüssen berechtigt ist, die Anpassung der aktuellen Entgelte zu verlangen und gefordert, dass sich Kreis und Kassen vor dem Hintergrund dieser Rechtsauffassung noch einmal zusammensetzen. Letztlich hat die Schiedsstelle in der zweiten abschließenden Sitzung am vergangenen Freitag klargestellt, dass der hohen Verantwortung von Notfallsanitätern entsprechend eine angemessene Ausbildung der Prüfung vorangehen müsse."

Offen ist nach den Worten Dr. Mager, ob die Kassen den Schiedsspruch akzeptieren werden. „Sie hatten bereits im Vorfeld angekündigt, Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Rettungsdienstgesetzes zu haben, soweit der neu eingeführte Notfallsanitäter betroffen ist. Um eine rechtliche Überprüfung herbeizuführen, müssten die Kassen gegen den Schiedsspruch vor das Verwaltungsgericht ziehen.“

Unabhängig von der Festsetzung der Entgelte haben sich der Kreis, der DRK Kreisverband und die Krankenkassen darauf verständigt, die Jahresabschlüsse seit 2006 zeitnah aufzuarbeiten, um gemeinsam die sogenannte Entgeltrücklage festzustellen. "Das Verfahren hat dazu geführt, dass die Beteiligten wieder über Inhalte diskutieren und Lösungen suchen. Insofern freue ich mich, dass wir in den Gesprächen mit den Kassen gemeinsam mit dem DRK Kreisverband einen Weg gefunden haben, wie wir die Vergangenheit zeitnah abschließen und uns den aktuellen Herausforderungen, wie etwa den Standorten der Rettungswachen und den Vorhaltezeiten widmen können“, so der Landrat abschließend.