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Neuer Knick in der Gemeinde Horst

 

Gemeinsam mit dem beteiligten Grundeigentümer, Carl-Albrecht von Treuenfels, sowie dem Pächter der Ackerflächen, Rudolf Walch vom Lämmerhof Panten, stellte Landrat Dr. Christoph Mager heute, 14.01.2015, die neue Knickanlage in der Gemeinde Horst vor.

Dr. Mager betonte, dass Knicks aus Sicht des Naturschutzes die wichtigsten Biotope in der intensiv genutzten Agrarlandschaft seien. „Knicks sind Lebensraum von vielen Tausend Tier- und Pflanzenarten, ermöglichen diesen einen Fortbestand und vernetzen wichtige Lebensräume wie Wälder und Gewässer und ermöglichen so einen genetischen Austausch der Arten. Zugleich sind Knicks das charakteristische Merkmal der schleswig-holsteinischen Kulturlandschaft. Waren Knicks ursprünglich mit ihrer Zaunfunktion und als Holzlieferant Bestandteil der bäuerlichen Wirtschaft, so sind sie heute ein wichtiges Objekt des Naturschutzes. Dieses spiegelt sich auch seit jeher im Naturschutzrecht wider.“

Nach dem 2. Weltkrieg gab es in Schleswig-Holstein noch ca. 75.000 Kilometer von den zum größten Teil im Zuge der Verkoppelung seit dem 18. Jahrhundert angelegten Knicks. Etwa ein Drittel des Knickbestandes wurde bis heute durch Flurbereinigungen in Folge der Intensivierung der Landwirtschaft, durch Siedlungsentwicklungen und durch Verkehrsbauten wieder beseitigt.

Der Landrat sagte weiter, die neugeschaffene Knickanlage sei somit auch ein Zeichen gegen den historischen Trend und für den Naturschutz. Die Anlage diene zugleich dem Ausgleich von Eingriffen in das Knicknetz und andere wertvolle Biotopflächen im Kreis Herzogtum Lauenburg.

Dr. Mager dankte Maria-Anna und Carl-Albrecht von Treuenfels und Christa Künsebeck sowie Detlef Hack und Rudolf Walch, dass sie als Grundeigentümer bzw. Pächter die Flächen zur Verfügung gestellt haben. Außerdem dankte er den Mitarbeitern der ausführenden Firmen Thomas Daberkow Ingenieurbetrieb, Wilhelm Sievers GmbH & Co. KG und Matthias Abraham für die geleistete Arbeit und für die guten Ratschläge, die bei zukünftigen Maßnahmen beachtet werden.

Die Finanzierung dieser rund 26.000 ¤ teuren Maßnahme erfolgte aus Ersatzgeldern, die für anderweitig im Kreis vorgenommene Eingriffe in die Natur gezahlt wurden. Grundsätzlich sind Eingriffe in die Natur durch Bauvorhaben, Bau von Windkraftanlagen, Leitungsverlegungen, Baumfällungen oder Knickbeseitigungen durch geeignete landschaftspflegerische Maßnahmen auszugleichen. Sofern dieses nicht möglich ist, setzt die Naturschutzbehörde ein Ersatzgeld fest. Aus diesen Einnahmen werden dann Naturschutzmaßnahmen finanziert.