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Datum: 28.02.2017

Neue Allgemeinverfügung "Vogelgrippe"

Aufgrund weiterer Nachweise von Geflügelpest bei aufgefundenen Wildvögeln (sowohl H5N8 als auch H5N5) hat der Kreis Herzogtum Lauenburg eine neue Allgemeinverfügung mit der Festlegung von weiteren Sperr- und Beobachtungsbezirken festgelegt.

Davon ist aktuell abgesehen von zwei kleineren westlichen Bereichen fast das gesamte Kreisgebiet betroffen. Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat auf seiner Internetseite neben weiteren Informationen und der geltenden Allgemeinverfügung auch eine Karte hinterlegt, auf der die genauen Abgrenzungen der Sperr- und Beobachtungsbezirke ersichtlich sind. Über die Suchfunktion ist es auch möglich, den Status für jede kreisangehörige Gemeinde zu prüfen.

Weiterhin ist unter der Durchwahl 04542 82283-16 ein Bürgertelefon eingerichtet. Es befindet sich in der Dienststelle des Veterinäramtes und ist bis auf weiteres Mo.-Fr. von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr besetzt.

Hinweisen möchte ich aber auf zwei besondere Aspekte und ich wäre dankbar, wenn Sie in Artikeln hierauf noch einmal ausdrücklich hinweisen:

Hunde und Katzen dürfen in Sperr- und Beobachtungsbezirken nicht frei umher laufen (Anleinpflicht), denn es besteht die Gefahr, dass die Tiere die Viren weiter verbreiten. Ausgenommen sind der Einsatz und die Ausbildung von Jagd-, Dienst und Suchhunden in (auch von nichtbehördlichen Hilfsorganisationen) in Beobachtungsgebieten.

Kranke und/oder verletzte Wildvögel sollten nicht in Tierarztpraxen oder Wildvogelauffangstationen gebracht werden. Im Falle der Infektionen hätte dieses die vollständige Desinfektion der Einrichtungen und gegebenenfalls auch Tötung kontaminierter und zuvor gesunder Tiere zur Folge.