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Datum: 08.07.2015

Nebentätigkeiten des Landrats

Der Norddeutsche Rundfunk – Redaktion Panorama 3 – recherchiert zur Zeit zum Thema „Nebentätigkeiten der Landräte“. Entsprechende Anfragen sind an alle Kreise an die Oberbürgermeister/Bürgermeister der kreisfreien Städte gegangen. Konkret lautet die Anfrage:

...
für das NDR Fernsehen (Sendung "Panorama 3") recherchieren wir aktuell zum Thema Nebentätigkeiten von Landräten und Bürgermeistern. In diesem Zusammenhang haben wir einige Fragen. Wir bitten Sie darum, diese bis 13.7., 14 Uhr,  schriftlich zu beantworten.


1. Welche Nebentätigkeiten übt Landrat Christoph Mager momentan neben seinem Hauptamt aus?

- Bitte listen Sie die Nebentätigkeiten auf und ordnen Sie diese jeweils der Kategorie " außerhalb des öffentlichen Diensts/ öffentliches Ehrenamt" oder "innerhalb des öffentlichen Diensts / zum Hauptamt gehörende Nebentätigkeit" zu.

2. Wie werden die Nebentätigkeiten jeweils pro Jahr honoriert?

3. Welche der Honorare werden an den Landkreis abgeführt?

Mit freundlichen Grüßen

Nachfolgend finden Sie die Antwort des Kreises Herzogtum Lauenburg:

...
im

von Landrat Dr. Mager mit der gewünschten Zuordnung. Der Haupt- und Innenausschuss des Kreises hat von dieser Aufstellung in seiner Sitzung am 27.04.2015 Kenntnis genommen.

Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich Ihnen über die Höhe der Honorare keine Auskunft geben kann, da Herr Dr. Mager sein Amt erst am 01.06.2015 angetreten hat und ihm deshalb lediglich bekannt ist, dass er eine monatliche Vergütung in Höhe von 1000 EUR für seine Tätigkeit als Vorsitzender des Verwaltungsrates des Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg erhält. Im Übrigen hat Herr Dr. Mager bis heute keine Vergütungen für Nebentätigkeiten erhalten.

Nach § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nebentätigkeitsverordnung SH sind die Einnahmen aus Nebentätigkeiten an den Kreis abzuführen, soweit diese einen Betrag von 5.550 € im Kalenderjahr überschreiten.

In den Vorjahren hat der Amtsvorgänger von Herrn Dr. Mager Beträge von 8.200 € bis 8.500 € p. a. an den Kreis abgeführt (vgl. Haushaltspläne des Kreises 2015 und davor).

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Karsten Steffen
Fachdienst Kreisorgane
Pressesprecher
Telefon 04541/888 206
Fax 04541/888 307
Mobil 0151 551 45206
Mail: Steffen@kreis-rz.de