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Nach Brand in Gemeinschaftsunterkunft -Versorgung der Betroffenen gesichert

Nach dem Großfeuer in der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in Gudow ist die Versorgung der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner gesichert.

Wie Landrat Dr. Christoph Mager mitteilte, verbleiben die wegen einer Coronainfektion in Quarantäne befindlichen sieben Personen bis auf Weiteres im Erholungsheim der Feuerwehr Hamburg in Gudow. Die übrigen dreizehn Personen werden zunächst in der Jugendherberge Ratzeburg wohnen, wo sie weiter durch Mitarbeiterinnen der Diakonie betreut werden, um dann kurzfristig auf Städte und Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg verteilt zu werden.

Über die Brandursache konnte der Landrat noch nichts sagen. „Die Polizei hat  den Brandort abgesperrt, beschlagnahmt und die Ermittlungen aufgenommen. Hier müssen wir die Ergebnisse abwarten. Da aufgrund des Ausmaßes der Zerstörungen zunächst eine statische Prüfung erfolgen muss, wird dies einige Zeit in Anspruch nehmen.“

„Mein Dank gilt den Einsatzkräften von Feuerwehr und Rettungsdienst, die zum Teil bis zum Morgen am Brandort waren und mit ihrem Einsatz weitaus Schlimmeres verhütet haben, so dass die Bewohnerinnen und Bewohner jedenfalls körperlich unverletzt blieben“, sagt Dr. Christoph Mager heute, nachdem er nochmals in Gudow vor Ort gewesen ist. „Besonders hervorheben möchte ich aber auch die schnelle und unbürokratische Hilfe der Notgemeinschaft Feuerwehr e.V. Hamburg (NGF), die sofort bereit war, ihr in unmittelbarer Nähe  der Flüchtlingsunterkunft befindliches Gästehaus für die in Quarantäne befindlichen Personen bereit zu stellen.“

Tief beeindruckt zeigte sich der Landrat auch von der spontanen Hilfsbereitschaft der Bevölkerung in Gudow, die bereits in der Nacht und im Laufe des heutigen vormittags Hilfsgüter wie Kleidung und Decken für die Betroffenen spendeten. „Für diese Unterstützung bedanke ich mich ausdrücklich. Es ist in der heutigen schwierigen Zeit nicht selbstverständlich, dass wir eine derartige große Unterstützung erhalten“, so Landrat Dr. Christoph Mager abschließend.