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Datum: 12.10.2016

Mietwerterhebung 2016 im Kreis Herzogtum Lauenburg

Der Kreis Herzogtum Lauenburg ist für die Gewährung der Kosten der Unterkunft nach den Sozialgesetzbüchern II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und XII (Sozialhilfe) zuständig und hat hierfür die sozialhilferechtlich angemessenen Kosten der Unterkunft festzulegen.

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sind die regional angemessenen Kosten der Unterkunft auf der Grundlage eines schlüssigen und überprüfbaren Konzeptes festzulegen. Hierzu sind regelmäßig repräsentative Erhebungen zu den Verhältnissen auf dem Mietwohnungsmarkt, insbesondere zum aktuellen Mietpreisniveau im Kreis Herzogtum Lauenburg, durchzuführen und auszuwerten.

Im Ergebnis wird diese Mietwertübersicht das aktuelle Mietpreisniveau repräsentativ für das gesamte Kreisgebiet abbilden und den Kreis befähigen, den gegenwärtigen Leistungssatz für die Unterkunftskosten so anzupassen, dass die Versorgung der Leistungsberechtigten mit Wohnraum in ihrem jeweiligen konkreten Umfeld und zu dem ihnen zustehenden Wohnstandard gewährleistet ist.

In diesem Zusammenhang ist der Kreis bestrebt, ein umfassendes Bild vom Mietwohnungs-markt zu erhalten, denn nur eine realistische Abbildung wird den Belangen aller am Mietwohnungsmarkt Beteiligten gerecht. Dies erfordert jedoch die Schaffung einer breiten Datengrundlage. Um diese zu erreichen, setzt der Kreis auf eine Mietwerterhebung im Wege einer Vermieterbefragung.

Mit der Erhebung und Analyse der hierfür erforderlichen Informationen ist aktuell das Unter-nehmen Koopmann Analytics beauftragt.

Deshalb bittet der Kreis Sie um Ihre Unterstützung insofern, als Sie dem von uns beauftragten Unternehmen die für die Erstellung der Mietwertübersicht notwendigen Informationen zur Verfügung stellen.

Die Erhebungsbögen sind anonymisiert und werden ausschließlich für die Erstellung der Mietwertübersicht verwendet. Koopmann Analytics wird dem Kreis Herzogtum Lauenburg zum Abschluss der Erhebung eine Tabelle übergeben. Ein Rückschluss auf einzelne Mieter oder Vermieter wird aus dieser Tabelle nicht möglich sein.

Für generelle Rückfragen steht Ihnen Herr Fries (Tel. 04541/888335) gern zur Verfügung. Bei inhaltlichen Fragen oder auch bei Erläuterungsbedarf wenden Sie sich bitte direkt an Koopmann Analytics (Tel. 040 211 076 480).