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Datum: 27.02.2014

Leserbrief zum Kommentar »Erschreckende Einstellung« (LN 26.02.2014) zum Artikel »Schinken illegal im Wald bei Kulpin entsorgt«

Sehr geehrte Damen und Herren,

dem Vorwurf gegenüber unserem Kreisveterinär, seine Haltung sei erschreckend, er habe nicht einmal eine Probe angefordert, muss ich widersprechen.

Nach dem detaillierten telefonischen Bericht des aufnehmenden Polizeibeamten handelte es sich bei dem Fund um gepökelten Rohschinken aus zugelassenen italienischen und tschechischen Produktionsbetrieben. Die Packungen trugen die entsprechenden Genusstauglichkeitskennzeichen.

In diesen Betrieben wird wie in der gesamten Europäischen Union nur Fleisch von Tieren verarbeitet, die aus seuchenunverdächtigen Herkunftsbetrieben und Regionen kommen. Auch wurde das Fleisch entsprechend dem EU-Recht bei einer amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung als gesund und lebensmitteltauglich eingestuft. Innerhalb der EU unterliegt auch die weitere Zerlegung und Verarbeitung einer fortlaufenden Kontrolle.

In Kenntnis der Abläufe einer Schinkenherstellung kann das gefundene Fleisch nur von Tieren stammen, die vor den jüngsten Feststellungen der Afrikanischen Schweinepest in Litauen oder Polen geschlachtet wurden. Zu diesem Zeitpunkt gab es in der gesamten EU keine Fälle von Afrikanischer Schweinepest. Der Import von Fleisch aus Drittländern, in denen die Seuche vorkommt, war und ist verboten. Die Einfuhr von Fleischsendungen wurde und wird an den Grenzkontrollstellen streng überwacht.

Vor diesem Hintergrund war eine amtstierärztliche Begutachtung oder gar eine Probennahme für eine Laboruntersuchung überhaupt nicht erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag