Landesverordnung über Verwaltungsgebühren geändert
Kontrolle der Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen jetzt gebührenpflichtig
Mit Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren vom 10.09.2013 haben das Innenministerium und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein eine neue Gebührenordnung für das Waffenrecht erlassen. Diese ersetzt die bisher geltende Kostenverordnung zum Waffengesetz des Bundes (WaffKostV) und ist heute, 27.09.2013, in Kraft getreten. Hierauf weist der Kreis Herzogtum Lauenburg hin.
Neben der Anpassung der Gebührensätze in Euro-Beträge (die bisher geltende Kostenverordnung basierte noch auf D-Mark-Beträge) und Anpassung der Gebührentatbestände an das aktuelle Waffengesetz und der dazu ergangenen Verordnungen sind auch neue Gebührentatbestände aufgenommen worden. So ist z. B. für die Kontrolle der Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Schusswaffen nach § 36 Abs. 3 Satz 2 und 3 Waffengesetz eine Gebühr von 50 bis 120 Euro vorgesehen. Bisher war dieses gebührenfrei.