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Datum: 18.05.2020

Kreisarchiv Herzogtum Lauenburg sammelt Archivalien zur Corona-Zeit

Das Kreisarchiv Herzogtum Lauenburg hat seine Türen wieder für Interessierte geöffnet. Auch wenn das Interesse nach der Corona-Pause derzeit groß ist, ein Besuch des Kreisarchivs ist derzeit nur nach vorheriger Anmeldung möglich (dr.muehrenberg@kreis-rz.de bzw. telefonisch unter 04541 888-247).

Gleichzeitig arbeitet das Kreisarchiv aber auch daran, die Geschichte des Kreises in Zeiten der Corona-Krise zu dokumentieren. Neben den Unterlagen der Kreisverwaltung, die im Laufe der kommenden Jahre übernommen werden, soll sich im Kreisarchiv auch die Sicht der Bürgerinnen und Bürger auf diese Zeit widerspiegeln können. So können alle Unterlagen wie Plakate, Fotos, schriftliche Dokumente, die vielleicht auf den ersten Blick nicht wichtig erscheinen, in den nächsten Jahren und Jahrzehnten eine große Bedeutung erhalten. Deswegen ruft die Leiterin des Kreisarchivs, Dr. Anke Mührenberg, alle Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises auf, diese Dinge nicht gleich in den Müll zu werfen, sondern mit ihr in Kontakt zu treten, um zu überprüfen, ob vielleicht etwas in die Plakat- oder zeitgeschichtliche Sammlung des Kreisarchivs übernommen werden kann.

Dabei kann es sich um eine Notiz am Fenster, das Schnittmuster für eine Atemmaske, Fotos oder die vielen Aufrufe zur Nachbarschaftshilfe handeln. „Denn, was weg ist, ist weg und damit unwiederbringlich verloren“, so Dr. Anke Mührenberg. „Heute haben wir aufgrund der jeweiligen Archivgesetze die Chance, die aktuelle Pandemie besser zu dokumentieren als es in der Vergangenheit jemals möglich gewesen ist“. Dass dies aber auch früher schon versucht wurde, zeigen Akten des Kreisarchivs aus dem Bestand der Ritter- und Landschaft, in denen es in erster Linie natürlich um die Bekämpfung von Pest und Ruhr, aber auch damals unerklärliche Krankheiten geht.

Die Obrigkeit war deswegen um Vorsorge bemüht, wie der Aufruf von König Georg I. von Großbritannien, damals auch Herrscher über das Herzogtum Lauenburg, aus dem Jahr 1723 zeigt. In diesem im Original im Kreisarchiv aufbewahrten Dokument ruft er zur Vermeidung ansteckender Krankheiten auf. So heißt es: „Solchemnach ist Unser Wille und Befehl, dass die Prediger, Schultzen, Aeltesten und Vorsteher jeder Gemeinde und Dorffschafft schuldig und gehalten seyn sollen, so bald in ihren Gemeinen und Dorffschafften sich mehrere Krankheiten und Sterben äussern als gemeiniglich zu geschehen pfleget, solches sofort der Obrigkeit des Ortes zu melden“. Diese soll dann eine Untersuchung in die Wege leiten und die nötigen Medikamente beschaffen, aber auch für „die Verpflegung der Kranken gebührend Vorsorge“ tragen, um eine mögliche Verbreitung zu vermeiden. Kosten dafür übernahm laut Georg I. die Gemeinde bzw. das jeweilige Amt oder Gericht, eine Krankenversicherung gab es damals bekanntermaßen noch nicht.