Kreis verlängert die Regelungen für den Einsatz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in fleisch-, geflügelfleisch- oder fischverarbeitenden Betrieben
Mit der 20. Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hat der Kreis Herzogtum Lauenburg die Regelungen für den Einsatz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in fleisch-, geflügelfleisch- oder fischverarbeitenden Betrieben zunächst bis zum 30.08.2020 verlängert. Betriebe, die in diesen Branchen mehr als 100 Leiharbeiternehmer oder Beschäftige von Werkunternehmern heranziehen oder bei denen die Zahl der Arbeitskräfte zu mehr als 30% aus Leiharbeitnehmern bzw. Beschäftigten eines Werkunternehmers bestehen, sind von einem 14tägigen Beschäftigungsverbot vor Aufnahme der Tätigkeit betroffen, es sei denn, es können negative Testungen auf das Corona-Virus vorgelegt werden.
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