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Datum: 30.03.2015

Kreis und Kreishandwerkerschaft setzen Zusammenarbeit gegen die Schwarzarbeit fort

Der Kreis Herzogtum Lauenburg und die Kreishandwerkerschaft setzen ihre Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit fort. Dieses bekräftigten der Erste Kreisrat Norbert Brackmann sowie Kreishandwerksmeister Markus Räth und die Geschäftsführerin der Kreishandwerkschaft, Marion Fuchs, heute durch ihre Unterschriften.

Bereits im Jahre 2002 unterzeichneten der damalige Landrat Günther Kröpelin und der damalige Kreishandwerksmeister Horst Gloyer sowie Geschäftsführerin Marion Fuchs die erste entsprechende Kooperationsvereinbarung. Diese wurde seitdem mehrfach verlängert.

Die Zuständigkeit des Kreises bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit erstreckt sich auf die Verstöße wegen unerlaubter Handwerksausübung, wegen fehlender Gewerbeanmeldung oder fehlender Reisegewerbekarte. Hier wurde im vergangenen Jahr und im Jahre 2015 in insgesamt 14 Fällen durch den Kreis ermittelt. Diese Fälle sind aber alle noch nicht abgeschlossen. Sofern es sich um Fälle von Leistungsmissbrauch, Hinterziehung von Sozialversicherungsabgaben, Steuerhinterziehung, Verletzung diverser Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger, aber auch illegale Ausländerbeschäftigung und Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung von Arbeitskraft, sowie der Kontrolle von Mindestarbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz handelt, die im allgemeinen Sprachgebrauch unter Schwarzarbeit verstanden werden, ist allerdings die Zollverwaltung zuständig.