Kreis reduziert Öffnungszeiten des Fachdienstes Straßenverkehr
Der Kreis Herzogtum Lauenburg reduziert ab kommenden Montag, den 27. Juli 2015, die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungs-, Führerschein-, Straßenverkehrs- und Bußgeldbehörde
für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Elmenhorst-Lanken. Ab Montag hat der Fachdienst Straßenverkehr Montag bis Mittwoch und am Freitag nur noch von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und am Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.„Mir ist bewusst, dass dieses eine sehr unpopuläre Entscheidung ist“, so Landrat Dr. Christoph Mager, „aber alleine aus Gründen der Fürsorge gegenüber meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist diese unumgänglich.“
Wie Dr. Mager mitteilte, sind von den fast 14 Stellen in der Zulassungsbehörde aktuell nur zehn besetzt. In der kommenden Woche werden zwar zwei neue Mitarbeiter ihre Arbeit aufnehmen, dennoch fehlen weiterhin zwei Kräfte. „Bedauerlicherweise haben uns nun noch zwei weitere Mitarbeiter verlassen. Unter Berücksichtigung von Urlaub und Krankheit arbeiten aktuell sieben Sachbearbeiter 30 bis 40 Zulassungsvorgänge pro Person täglich ab, und dieses teilweise – ohne geregelte Mittagspause – bis 21.00 Uhr, um alle Bürger bedienen zu können. Deshalb habe ich mich entschlossen, die Öffnungszeiten zu verkürzen.“
Nach den Worten des Landrats ist kurzfristig auch bei kompletter Besetzung aller Planstellen in der Zulassungsbehörde keine deutliche Entspannung bei den Wartezeiten zu erwarten. „Die Einarbeitung neuer Mitarbeitender erfordert einige Zeit, bindet erfahrene Mitarbeiter. Somit kann eine unmittelbare Entlastung kurzfristig nicht erwartet werden. Insofern werden sich auch Wartezeiten von bis zu drei Stunden oder mehr auch in den nächsten Wochen nicht vermeiden lassen, da das Zulassungsaufkommen nicht abebbt.“
Die Reduzierung der Öffnungszeiten im Fachdienst Straßenverkehr ist zunächst bis September befristet. Für September ist die Einführung einer elektronischen Terminvergabe geplant. Angestrebt wird nach der Aussage Dr. Magers, zukünftig an den Nachmittagssprechzeiten ausschließlich Kunden zu bedienen, die zuvor via Internet oder telefonisch einen Termin vereinbart haben. Zugleich dämpfte er allerdings die Hoffnung, dass die inzwischen möglichen Online-Abmeldungen zu einer nachhaltigen Entspannung bei den Wartezeiten führen werden. „Die Online-Abmeldung ist nur möglich für Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden. Außerdem ist die Online-Abmeldung für Privatpersonen nicht sehr attraktiv, da eine teure Freischaltung des Personalausweises für elektronische Verfahren erforderlich ist sowie ein ebenfalls teures Lesegerät angeschafft werden muss. Hierzu sind aber derzeit erfahrungsgemäß die wenigsten Kunden bereit.“