Kreis macht EU-Badegewässer bekannt
Obwohl die Seen im Kreis Herzogtum Lauenburg derzeit noch von einer Eisschicht bedeckt sind und an Baden nicht zu denken ist, bereitet der Fachdienst Gesundheit der Kreisverwaltung bereits die Badesaison 2013 vor.
So hat der Fachdienst eine Liste mit 21 EU-Badestellen erstellt, die vom 04. März bis 12. März öffentlich ausliegt. Dabei handelt es sich um Badestellen an den Ratzeburger Seen, in Behlendorf, Mustin, Salem, Seedorf, Mölln, Lehmrade, Witzeeze, Güster, Basedow, Wohltorf und Müssen. Die vollständige Liste mit Beschreibung der Badestellen ist unter www.herzogtum-lauenburg.de/Bekanntmachungen veröffentlicht.
„Gemäß Artikel 3 der EG-Badegewässerrichtlinie sind wir verpflichtet, alle EU-Badegewässer zu bestimmen und sie in einer Liste zu erfassen. Weiter sieht die EG-Richtline in Artikel 11 die Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Die mögliche Beteiligung bezieht sich insbesondere auf die Erstellung, die Überprüfung und die Aktualisierung der Badegewässerlisten“, so das Kreisgesundheitsamt.
Zu dieser Liste können vom 04. März 2013 bis zum 12. März 2013 jeweils während der regulären Öffnungszeiten der Kreisverwaltung (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von Montag bis Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) im Kreisgesundheitsamt, Barlachstraße 4 in 23909 Ratzeburg Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden vorgebracht werden.
So hat der Fachdienst eine Liste mit 21 EU-Badestellen erstellt, die vom 04. März bis 12. März öffentlich ausliegt. Dabei handelt es sich um Badestellen an den Ratzeburger Seen, in Behlendorf, Mustin, Salem, Seedorf, Mölln, Lehmrade, Witzeeze, Güster, Basedow, Wohltorf und Müssen. Die vollständige Liste mit Beschreibung der Badestellen ist unter www.herzogtum-lauenburg.de/Bekanntmachungen veröffentlicht.
„Gemäß Artikel 3 der EG-Badegewässerrichtlinie sind wir verpflichtet, alle EU-Badegewässer zu bestimmen und sie in einer Liste zu erfassen. Weiter sieht die EG-Richtline in Artikel 11 die Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Die mögliche Beteiligung bezieht sich insbesondere auf die Erstellung, die Überprüfung und die Aktualisierung der Badegewässerlisten“, so das Kreisgesundheitsamt.
Zu dieser Liste können vom 04. März 2013 bis zum 12. März 2013 jeweils während der regulären Öffnungszeiten der Kreisverwaltung (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von Montag bis Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) im Kreisgesundheitsamt, Barlachstraße 4 in 23909 Ratzeburg Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden vorgebracht werden.