Inhalt
Datum: 20.02.2019

Kreis informiert Briten im Kreisgebiet über mögliche Folgen des Brexit

Die Ausländerbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg verschickt in diesen Tagen 152 Informationsschreiben an alle im Kreisgebiet lebenden Briten. Im Falle eines ungeregelten Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union zum 30. März 2019, erlischt für britische Staatsangehörige nämlich das Freizügigkeitsrecht innerhalb der EU. Das heißt, sie benötigen dann in Deutschland einen Aufenthaltstitel oder ein anderes Aufenthaltsrecht.

Um bestmöglich auf diesen Fall vorbereitet zu sein, empfiehlt der Kreis Herzogtum Lauenburg in seinem Schreiben allen Betroffenen, bereits jetzt fristwahrend einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel zu stellen. Spätestens am 29. März 2019 muss der Ausländerbehörde im Falle des Brexits ein solcher Antrag vorliegen.

Weitere Informationen erhalten Betroffene demnächst per Post oder direkt bei der Ausländerbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg unter 04541 888-656.