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Datum: 04.12.2020

Kreis informiert Briten im Kreisgebiet über aufenthaltsrechtliche Folgen des Brexit

Die Ausländerbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg verschickt in diesen Tagen Informationsschreiben an alle im Kreisgebiet lebenden Briten. Aufgrund des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union verlieren britische Staatsangehörige das Freizügigkeitsrecht innerhalb der EU und sie benötigen dann in Deutschland einen Aufenthaltstitel oder ein anderes Aufenthaltsrecht.

Zur möglichst einfachen Regelung dieses Aufenthaltsrechtes wurden verschiedene Übergangsregelungen getroffen. Der Kreis Herzogtum Lauenburg weist deshalb in seinem Schreiben alle Betroffenen darauf hin, dass die Verpflichtung besteht den Aufenthalt (erneut) bis spätestens 30.06.2021 anzuzeigen. Gleichzeitig werden aktuelle Informationsblätter verschickt.

Weitere Informationen erhalten Betroffene auch auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat unter

www.bmi.bund.de/brexit-info (deutsch)

www.bmi.bund.de/brexit-info-en (englisch).