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Kreis Herzogtum Lauenburg verschärft Betretungsverbote für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (aktualisiert)

Mit der 10. Allgemeinverfügung wird nunmehr ein Betretungsverbot für Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen und stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe verhängt. Ausnahmen gelten nur für das Personal sowie Personen, die dringend erforderliche Arbeiten in den Häusern durchführen müssen.

Ausgenommen von dem Betretungsverbot sind Personen, die sich in eine der genannten Einrichtungen begeben, weil Sie akut medizinisch behandlungsbedürftig sind oder in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt beziehungsweise in einer stationären Einrichtung der Eingliederungshilfe betreut werden müssen. 

Besuche sind nur in besonderen Ausnahmefällen zugelassen und auf eine Stunde am Tag begrenzt. Die Begrenzung auf eine Stunde entfällt für ein Elternteil eines unter 14-jährigen Kindes sowie eine Begleitperson bei der Geburt im Kreißsaal.

Bis zu dieser Allgemeinverfügung hatten die Betreiber der Einrichtungen Sicherheitsvorkehrungen in eigener Verantwortung festzulegen. Soweit sich Besucher an Zugangsbeschränkungen nicht gehalten haben, gab es keine Möglichkeit, dieses Verhalten zu sanktionieren. Mit der Aufnahme der Betretungsverbote werden Verstöße nun unter Strafe gestellt.

Alle Informationen und Regelungen der Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg zu Corona sind aktuell unter www.kreis-rz.de/corona einzusehen.