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Kreis Herzogtum Lauenburg setzt Landeserlass zu Kontaktbeschränkungen um

Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat auf den gestrigen Erlass des Landes Schleswig-Holstein zu Kontaktbeschränkungen als Maßnahme zur weiteren Reduzierung des Infektionsrisikos mit dem Corona-Virus heute zahlreiche Anordnungen per Allgemeinverfügung getroffen. Dazu gehören nicht nur Besuchsverbote von Schulen und Kitas in den nächsten Wochen mit den bereits bekannten Ausnahmereglungen, sondern auch das Verbot sämtlicher öffentlicher Veranstaltungen und die Untersagung des Betriebs etwa von Bars, Kneipen, Clubs, Discotheken, Kinos, Museen, Fitness-Studios, Schwimmbädern, Saunen, Sport- und Freizeiteinrichtungen und Spielhallen. Restaurants, Imbissen und Gaststätten ist der Betrieb nur gestattet, sofern zwischen Gästen ein Mindestabstand von zwei Metern herrscht und im Übrigen nur die Hälfte der zugelassenen Plätze belegt wird. Einrichtungshäuser von überörtlicher Bedeutung müssen ein Präventionskonzept vorhalten und anwenden. Aufrechterhalten wird das Verbot für Reiserückkehrer aus Risikogebieten, Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen zu betreten.

Landrat Christoph Mager erläutert: „Mit diesen Maßnahmen werden die nicht notwendigen Sozialkontakte drastisch reduziert. Die Geschäfte – insbesondere die Einzelhandelsbetriebe, Apotheken, Drogerien aber auch Banken, Postfilialen und andere Dienstleister bleiben geöffnet. Ausgenommen von den Verboten sind auch Wochenmärkte, soweit dort Lebensmittel gehandelt werden. Ich hoffe, dass insbesondere die Ausnahmeregelung für die Kinderbetreuung in den Schulen bis zur 6. Klasse und den KiTas funktioniert und hier tatsächlich nur Eltern ihre Kinder betreuen lassen, die in den Einrichtungen der kritischen Infrastruktur arbeiten. Wir werden dies bei den KiTas in den nächsten Tagen nachprüfen und dem Land melden müssen. Sollte es nicht zu einer erheblichen Reduzierung der Gruppen kommen, könnte die Ausnahmeregelung insgesamt kippen. Die Betreuung im Rahmen des Kindertagespflege bleibt aufgrund der deutlich kleineren Gruppen ausdrücklich offen.“

Die Allgemeinverfügung sowie alle Informationen der Kreisverwaltung zum Coronavirus sind unter www.kreis-rz.de/corona zu finden.