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Datum: 20.12.2012

Kommunalaufsicht bestellt Harald Heuer zum Beauftragten der Gemeinde Krukow

Die Kommunalaufsicht des Kreises hat heute, 20. Dezember 2012, den ehemaligen Bürgermeister der Stadt Lauenburg/Elbe und „Amtsschreiber“ des Amtes Lütau Harald Heuer zum Beauftragten der Gemeinde Krukow bestellt.
 
Wie der Leiter der Kommunalaufsicht Heinrich Haack erläuterte, weist die Fortschreibung des Regionalplanes auf Teilen des Gemeindegebietes von Krukow ein Eignungsgebiet für die Windenergienutzung aus. „Für eine geordnete Entwicklung des Eignungsgebietes ist eine Bauleitplanung erforderlich. Allerdings sind von den sieben Mitgliedern der Gemeindevertretung Krukows fünf aus unterschiedlichen Gründen befangen und dürfen somit am Verfahren nicht mitwirken. Damit ist die Gemeindevertretung in dieser Frage nicht mehr beschlussfähig und somit handlungsunfähig, da für Entscheidungen mindestens drei Gemeindevertreter erforderlich sind. Für diese Fälle sieht die Gemeindeordnung ausdrücklich die Bestellung von Beauftragten vor.“
 
Haack betonte, dass die Bestellung von Beauftragten durch die Kommunalaufsicht zwar ein recht seltenes, aber kein ungewöhnliches Instrument sei. „Insbesondere in kleineren Gemeinden kann zumeist in Grundstücksangelegenheiten die Gemeindevertretung schnell beschlussunfähig werden, weil ein Großteil ihrer Mitglieder befangen ist. Aktuell häufen sich diese Fälle an der Westküste Schleswig-Holsteins aus denselben Gründen wie in Krukow.“
 
Der ehemalige Lauenburger Bürgermeister Harald Heuer ist nach den Worten Haacks geradezu prädestiniert, als Beauftragter die Aufgaben der Gemeindevertretung Krukows wahrzunehmen. „Harald Heuer ist ein exzellenter Verwaltungsfachmann. Mit seiner langjährigen Erfahrung ist er in der Lage, in dem komplexen B-Plan-Verfahren die verschiedenen Interessen und Einwände untereinander abzuwägen. Ich bedanke mich deshalb bei ihm, dass er bereit ist diese schwierige Aufgabe zu übernehmen.“
 
Die Bestellung Heuers zum Beauftragten betrifft lediglich die Aufgaben der Gemeindevertretung hinsichtlich des erforderlichen Bebauungsplanverfahrens im Eignungsgebiet für die Windenergienutzung. In allen anderen Selbstverwaltungsangelegenheiten bleiben die Kompetenzen der Gemeindevertretung unberührt. Auch die Kompetenzen des Bürgermeisters sind durch die Entscheidung der Kommunalaufsicht nicht Betroffen. „Mathias Ohle ist und bleibt Bürgermeister mit allen Rechten und Pflichten“, so Haack abschließend.