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Datum: 04.04.2014

Kieler Kommunalaufsicht bestätigt Rechtsauffassung der Kreisverwaltung

In der Frage, ob der Haupt- und Innenausschuss des Lauenburgischen Kreistages berechtigt gewesen sei, dem Landrat einen anderen Text für die Stellenausschreibung Kreisforstdirektors zu empfehlen als es der für Forstfragen zuständige Betriebsausschuss getan habe, hat die Kommunalaufsicht im Innenministerium die Rechtsauffassung der Kreisverwaltung bestätigt.

Was war geschehen? Der Betriebsausschuss hatte sich in seiner Sitzung am 26. Februar 2014 mit der Wiederbesetzung der Stelle des Leiters des Eigenbetriebes Kreisforsten Herzogtum Lauenburg befasst und dabei den vorgesehenen Ausschreibungstext geändert. Der Haupt- und Innenausschuss hat daraufhin in seiner Sitzung am 06.03.2014 mehrheitlich wiederum den ursprünglichen Textentwurf beschlossen.

Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte deshalb die Kommunalaufsicht gebeten, die rechtliche Zulässigkeit der widersprüchlichen Beschlussempfehlungen an den Landrat zu überprüfen.

Die Kommunalaufsicht teilte nunmehr mit, dass kommunalverfassungsrechtlich keine Bedenken bestehen, da der Haupt- und Innenausschuss, wie von der Kreisverwaltung zutreffend dargestellt, nach der Kreisordnung das Recht habe, Beschlussvorschläge der Fachausschüsse durch eigene Vorschläge ergänzen könne.

Weiter weist die Kommunalaufsicht darauf hin, dass der Landrat die alleinige und unentziehbare Zuständigkeit für Personalentscheidungen habe. Lediglich bei Personalentscheidungen für Stellen, die ihm unmittelbar unterstellt seien und Leitungsaufgaben erfüllen wie im Falle des Leiters des Eigenbetriebes Kreisforsten, könne der Kreistag den konkreten Personalvorschlag nur zustimmen oder ablehnen. Die vorbereitenden Maßnahmen wie zum Beispiel die Stellenausschreibung oder die Auswahl der Person obliege allein dem Landrat.