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Datum: 19.03.2014

Keine Kfz-Zulassung bei Steuerrückständen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Straßenverkehr des Kreises Herzogtum Lauenburg in Elmenhorst-Lanken müssen die Zulassung von Kraftfahrzeugen ablehnen, wenn der Fahrzeughalter Kfz-Steuerrückstände hat. Hierauf weist die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung hin.

Seit dem 15. März 2014 wird den Mitarbeitenden der Zulassungsbehörde im Rahmen der Antragsprüfung angezeigt, ob Kfz-Steuerrückstände bestehen, allerdings nicht, in welcher Höhe.

Im Falle von Steuerrückständen ist die Zulassung abzulehnen  Die Antragsteller werden die zur Begleichung der Steuerschuld ans Zollamt Mölln, dass seit dem 15. März die Kfz-Steuerverwaltung vom Finanzamt Ratzeburg übernommen hat.

Damit das Zollamt in Mölln leichter gefunden werden kann, erhalten die Betroffenen einen vom Fachdienst Straßenverkehr entworfenen "Handzettel" auf dem die Kontaktdaten sowie eine Skizze abgedruckt sind.

Auch die Besteuerung eines zu beantragenden Ausfuhrkennzeichens findet ausschließlich bei einer Zahlstelle eines Zollamtes statt.

Weitere Informationen zum Thema Kraftfahrzeugsteuer sind im Internet unter www.kreis-rz.de/zulassungsbehörde zu finden