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Datum: 06.04.2017

Im Kreis Herzogtum Lauenburg gilt weiterhin Aufstallungspflicht

Im Kreis Herzogtum Lauenburg gilt weiterhin die Aufstallungspflicht für Geflügel!“ Hierauf weist der Fachdienst Veterinärwesen der Kreisverwaltung hin. „Derzeit gibt es im Kreis Herzogtum Lauenburg noch einige Sperr- und Beobachtungsgebiete, das Sperrgebiet am Schaalsee gilt noch bis mindestens 28. April, da der Geflügelpesterreger zuletzt vor zwei Wochen am Schaalsee bei einem toten Schwan nachgewiesen worden war“, so Kreisveterinär Dr. Bernhard Kaufhold.

„Wir werden aber zu Beginn der kommenden Woche die Sperr- und Beobachtungsgebiete in den Bereichen Geesthacht, Lauenburg, Mölln, Ratzeburg, Güster und Witzeeze aufheben, sofern dort keine neuen Geflügelpestverdachtsfälle bei Wildvögeln auftreten. Solange gelten dort die Beschränkungen und auch die Anleinpflicht für Hunde und Katzen in einzelnen Gemeinden fort. Nach Ostern werden wir dann prüfen, ob auch die Aufstallungspflicht zumindest teilweise aufgehoben werden kann“, kündigte Dr. Kaufhold an.

Über den aktuellen Stand können sich Bürgerinnen und Bürger beim Bürgertelefon des Kreisveterinäramtes unter 04542/82283-16 informieren, das bis auf Weiteres montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr besetzt ist.