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Datum: 24.03.2017

Im Kreis Herzogtum Lauenburg gilt weiterhin Aufstallpflicht

Im Kreis Herzogtum Lauenburg gilt weiterhin im gesamten Kreisgebiet die Aufstallpflicht für Geflügel, auch außerhalb der geltenden Sperr- und Beobachtungsgebiete. Hierauf weist die Kreisverwaltung hin.

Die wegen der Geflügelpest angeordnete Stallpflicht wird nur im nördlichen Landesteil Schleswig-Holsteins gelockert.