Im Kreis Herzogtum Lauenburg gilt weiterhin Aufstallpflicht
Im Kreis Herzogtum Lauenburg gilt weiterhin im gesamten Kreisgebiet die Aufstallpflicht für Geflügel, auch außerhalb der geltenden Sperr- und Beobachtungsgebiete. Hierauf weist die Kreisverwaltung hin.
Die wegen der Geflügelpest angeordnete Stallpflicht wird nur im nördlichen Landesteil Schleswig-Holsteins gelockert.