Inhalt
Datum: 19.04.2016

Geschwindigkeitsbegrenzungen im Möllner Stadtgebiet unvermeindlich

„Die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 Stundenkilometer auf Teilabschnitten der Ratzeburger Straße, der Schmilauer Straße und des Vorkampes im Möllner Stadtgebiet waren aus Lärmschutzgründen leider unvermeidlich“, sagte Landrat Dr. Christoph Mager bei einem Ortstermin in Mölln.

Die Geschwindigkeitsbegrenzungen während der Nachtstunden in den genannten Straßen gelten seit Jahresbeginn. Nach einer gewissen „Eingewöhnungszeit“ hat der Kreis Herzogtum Lauenburg im März mit den angekündigten Geschwindigkeitsmessungen begonnen. „Die ersten Ergebnisse sind doch erschreckend. So überschritten beispielsweise am Vorkamp bei einer Messung von 209 gemessenen Verkehrsteilnehmern 92 die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern, acht Fahrzeugführer müssen mit einem Fahrverbot rechnen. Traurige Spitzenreiter waren zwei Fahrzeugführer mit einer Höchstgeschwindigkeit von 88 bzw. 81 Stundenkilometern“, sagte Dr. Mager.

Nach den Worten des Landrates lagen die Beanstandungsquoten auch an anderen Messpunkten wie der Schmilauer Straße teilweise in ähnlicher Größenordnung oder sogar darüber.

„Ich appelliere an alle Verkehrsteilnehmer auf gegenseitige Rücksichtnahme. Ratzeburger Straße, Schmilauer Straße und Vorkamp sind vielbefahrene Straßen mit teilweise enger Wohnbebauung. Die schalltechnischen Gutachten bestätigten die deutliche Überschreitung der zulässigen Lärmgrenzwerte in den Nachtstunden. Die Straßenverkehrsbehörde musste deshalb den Anträgen der Stadt Mölln und eines Anwohners auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Nacht entsprechen.“

Mager erinnerte daran, dass sich 60% der deutschen Bevölkerung vom Straßenverkehrslärm gestört oder belästigt fühlen, 16% seien nach Berechnungen des Umweltbundesamtes Belastungen ausgesetzt, die gesundheitliche Beeinträchtigungen mit sich bringen.

Informationen über Lärmbelastungen an bestehenden Straßen können sowohl im Rahmen der Lärmaktionsplanung von den Städten und Gemeinden als auch von einzelnen Anwohnern an die Straßenbaulastträger und die Straßenverkehrsbehörde weitergegeben werden. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen aus Lärmschutzgründen möglich und erforderlich sind.

Als straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen kommen eine geänderte Verkehrslenkung wie geänderte Wegweisung oder die Einrichtung von Einbahnstraßen, Änderungen bei Ampelschaltungen wie „grüne Welle“ oder die Nachtabschaltung, Geschwindigkeitsbeschränkungen oder gar Verkehrsverbote in Betracht.

„Grundlage einer jeden Prüfung der Straßenverkehrsbehörde, ob die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Verkehrsverboten möglich ist, ist eine schalltechnische Berechnung nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen. Anhand des Ergebnisses wird dann in jedem Einzelfall auch unter Berücksichtigung der Belange des fließenden Verkehrs abgewogen, ob und in welchem Umfang verkehrsrechtliche Maßnahmen aus Lärmschutzgründen erforderlich und verhältnismäßig sind“, sagte Dr. Mager.

Abschließend wies der Landrat darauf hin, dass im Mittelpunkt der Verkehrsüberwachung durch den Kreis die Verkehrssicherheit steht. „Deshalb werden wir uns übermorgen auch erneut am Blitzermarathon mit insgesamt vier Messstellen beteiligen.