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Datum: 29.04.2020

Gemeinsame Erklärung der hauptamtlichen Bürgermeisterin und Bürgermeister sowie der Amtsleiterin und der Amtsleiter im Kreis Herzogtum Lauenburg

„Mit dem Inkrafttreten einer sogenannten „Maskenpflicht“ im ÖPNV und in den Geschäften hat das Land auf Situationen reagiert, in denen der Mindest-Sicherheitsabstand von 1,50m zwischen Personen nicht eingehalten werden kann. Der Sicherheitsabstand ist erforderlich, um das Risiko von Tröpfcheninfektionen und damit das Risiko einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus zu reduzieren.

Die Leiterinnen und Leiter der Rathäuser/Stadthäuser, Amtsverwaltungen und der Kreisverwaltung bitten alle Bürgerinnen und Bürger deshalb beim Betreten der Amtsräume ebenfalls einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Hintergrund ist, dass auch in den Verwaltungen im Kreis Herzogtum Lauenburg der Sicherheitsabstand nicht immer und überall gewährleistet werden kann und „Schalter“, die zwischen Mitarbeiter und Besuchern aufgebaut werden können, nur teilweise zur Verfügung stehen. Überwiegend haben die Behördenleitungen in den Rathäusern/Stadthäusern und Amtsverwaltungen deshalb in jedem Fall eine Maskenpflicht angeordnet.

Alle Stadt- und Amtsverwaltungen sowie die Kreisverwaltung sind nach Terminvereinbarung für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Genaue Informationen zu den Dienstleistungen sowie Kontaktmöglichkeiten per Telefon und Mail finden sich auf den jeweiligen Internetseiten.“