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Datum: 05.08.2016

Geänderte Ausweich- und Fahrregelungen auf den Ratzeburger Seen

Die Ratzeburger Seen sind ein beliebtes Revier für viele Wassersportler. Aber für alle, die mit ihren Booten auf den Ratzeburger Seen unterwegs sind, gilt bereits seit Oktober vergangenen Jahres aufgrund der vom Land Schleswig-Holstein geänderten Wasserverkehrsverordnung eine neue Regelung: Alle Wasserfahrzeuge mit Ausnahme der fischenden Fahrzeuge der Berufsfischer sind den Fahrgastschiffen gegenüber ausweichpflichtig.

Alle Wasserfahrzeuge mit Ausnahme der fischenden Boote des Berufsfischers sind nunmehr verpflichtet, den Schiffen der Schifffahrt Ratzeburger See auszuweichen. Hierauf weist die Kreisverwaltung nochmals aus gegebenen Anlass hin.