Doktorspiele und Grenzverletzungen
„Kinder brauchen sinnliche Erfahrungen“. Das ist ein Ergebnis einer Arbeitsgruppe von Fachkräften im Kreis Herzogtum Lauenburg, die auf dem Fachtag am 19. Juni von 9.30 Uhr bis 16.30 Uhr im Rathaus in Schwarzenbek präsentiert werden. Die hohe mediale Aufmerksamkeit auf das Thema „Sexuelle Übergriffe in Institutionen“ führt zum Teil zu erheblichen Verunsicherungen auf Seiten von Eltern und Fachkräften in Bezug auf den Körperkontakt zwischen gleichaltrigen Kindern. Sexualität ist aber ein grundlegend menschliches Bedürfnis, mit welcher der Mensch von Geburt an ausgestattet ist. Sie verändert sich dem Lebensalter entsprechend im Laufe des gesamten Lebens. Das Erkennen des eigenen Geschlechts, verbunden mit einer Neugier die verschiedenen Geschlechtsorgane zu untersuchen ist ein wichtiger und gesunder Teil der Entwicklung.
Welche sinnliche körperbezogene Verhaltensweisen von Kindern untereinander hierbei als „normal“ bewertet und von erwachsenen Bezugspersonen akzeptiert werden, ist individuell höchst unterschiedlich. Jeder Erwachsene hat eigene Vorstellungen davon, was Kinder untereinander miteinander tun dürfen und was nicht. Für Erwachsene ist es wichtig zu realisieren, dass sich kindliche, sinnliche oder sexuelle Bedürfnisse und Verhaltensweisen fundamental von denen Erwachsener unterscheiden.
Für eine gesunde Entwicklung, die eine lustvolle Beziehung zum eigenen Körper beinhaltet, ist es für Kinder notwendig, sinnliche Erfahrungen machen zu können.
Die Tabuisierung kindlicher Sexualität oder sogar ein generelles Verbot und die Belegung mit Bestrafungen sind daher nach heutigen erziehungswissenschaftlichen Standards als falsch zu bewerten. Wo sich Kinder an das Verbot halten, fehlen ihnen wichtige Erfahrungen und ein Stück Lebensqualität. Der Zugang zu ihrer Sinnlichkeit, ihrer Liebens- und Beziehungsfähigkeit wird ihnen unnötig erschwert.
Werden sexuelle Aktivitäten bestraft oder mit Strafe bedroht, entsteht eine Verknüpfung von sexueller Erregung und Angst vor Strafe, welche die Kindheit überdauern und zu sexuellen Störungen führen kann. Auch aus pädagogischer Sicht läuft ein generelles Verbot ins Leere, weil es nicht zu kontrollieren ist. Kinder brauchen für ihre gesunde Entwicklung Freiräume, in denen sie sich – auch ohne Blicke der Erwachsenen – ausprobieren können.
Das generelle Verbieten von sexuellen Aktivitäten ist auch aus Gründen des Kinderschutzes nicht wünschenswert: Es fällt Kindern schwerer, sich bei erlebten Grenzverletzungen einem Erwachsenen anzuvertrauen, wenn sie denken, sie haben selbst etwas Verbotenes getan.
Kinder profitieren davon, wenn erwachsene Bezugspersonen klare Grenzen zeigen. Gleichzeitig ist es die Aufgabe der erwachsenen Bezugspersonen einen Rahmen zu schaffen, in denen sinnliche, körperliche Explorationen unter Kindern möglich sind, ohne dabei verletzt zu werden. Genauso wie Kinder durch klare Verhaltensregeln dazu erzogen werden sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen (Verkehrserziehung), müssen sie durch klare Regeln lernen, was in ihrem gesellschaftlichen Umfeld an Körperlichkeit, Sinnlichkeit und sexuellem Neugierverhalten akzeptiert ist und was nicht (Sexualerziehung).
Im Unterschied zur Verkehrserziehung sind die zu vermittelnden Regeln im Bereich der Sexualerziehung kaum öffentlich diskutiert oder nachzulesen. Ebenso scheint die Bandbreite der akzeptierten und nicht akzeptierten Verhaltensweisen sehr viel größer zu sein.
Um einen Dialog mit Fachkräften und Eltern in diesem Themenfeld anzuregen, wurde von Fachkräften im Kreis Herzogtum Lauenburg eine „Handreichung zur Sexualerziehung in Kindertageseinrichtungen“ formuliert und abgestimmt. Welche im ersten Teil der Veranstaltung vorgestellt wird. Im zweiten Teil werden verschiedene Anbieter Ihre jeweiligen Angebote zur Stärkung von Mädchen und Jungen zum Schutz vor Grenzverletzungen vorstellen. Hierzu haben die Profamilia Geesthacht, Petze aus Kiel, Dunkelziffer aus Hamburg und Wendepunkt Elmshorn ihr Kommen zugesagt.
Welche sinnliche körperbezogene Verhaltensweisen von Kindern untereinander hierbei als „normal“ bewertet und von erwachsenen Bezugspersonen akzeptiert werden, ist individuell höchst unterschiedlich. Jeder Erwachsene hat eigene Vorstellungen davon, was Kinder untereinander miteinander tun dürfen und was nicht. Für Erwachsene ist es wichtig zu realisieren, dass sich kindliche, sinnliche oder sexuelle Bedürfnisse und Verhaltensweisen fundamental von denen Erwachsener unterscheiden.
Für eine gesunde Entwicklung, die eine lustvolle Beziehung zum eigenen Körper beinhaltet, ist es für Kinder notwendig, sinnliche Erfahrungen machen zu können.
Die Tabuisierung kindlicher Sexualität oder sogar ein generelles Verbot und die Belegung mit Bestrafungen sind daher nach heutigen erziehungswissenschaftlichen Standards als falsch zu bewerten. Wo sich Kinder an das Verbot halten, fehlen ihnen wichtige Erfahrungen und ein Stück Lebensqualität. Der Zugang zu ihrer Sinnlichkeit, ihrer Liebens- und Beziehungsfähigkeit wird ihnen unnötig erschwert.
Werden sexuelle Aktivitäten bestraft oder mit Strafe bedroht, entsteht eine Verknüpfung von sexueller Erregung und Angst vor Strafe, welche die Kindheit überdauern und zu sexuellen Störungen führen kann. Auch aus pädagogischer Sicht läuft ein generelles Verbot ins Leere, weil es nicht zu kontrollieren ist. Kinder brauchen für ihre gesunde Entwicklung Freiräume, in denen sie sich – auch ohne Blicke der Erwachsenen – ausprobieren können.
Das generelle Verbieten von sexuellen Aktivitäten ist auch aus Gründen des Kinderschutzes nicht wünschenswert: Es fällt Kindern schwerer, sich bei erlebten Grenzverletzungen einem Erwachsenen anzuvertrauen, wenn sie denken, sie haben selbst etwas Verbotenes getan.
Kinder profitieren davon, wenn erwachsene Bezugspersonen klare Grenzen zeigen. Gleichzeitig ist es die Aufgabe der erwachsenen Bezugspersonen einen Rahmen zu schaffen, in denen sinnliche, körperliche Explorationen unter Kindern möglich sind, ohne dabei verletzt zu werden. Genauso wie Kinder durch klare Verhaltensregeln dazu erzogen werden sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen (Verkehrserziehung), müssen sie durch klare Regeln lernen, was in ihrem gesellschaftlichen Umfeld an Körperlichkeit, Sinnlichkeit und sexuellem Neugierverhalten akzeptiert ist und was nicht (Sexualerziehung).
Im Unterschied zur Verkehrserziehung sind die zu vermittelnden Regeln im Bereich der Sexualerziehung kaum öffentlich diskutiert oder nachzulesen. Ebenso scheint die Bandbreite der akzeptierten und nicht akzeptierten Verhaltensweisen sehr viel größer zu sein.
Um einen Dialog mit Fachkräften und Eltern in diesem Themenfeld anzuregen, wurde von Fachkräften im Kreis Herzogtum Lauenburg eine „Handreichung zur Sexualerziehung in Kindertageseinrichtungen“ formuliert und abgestimmt. Welche im ersten Teil der Veranstaltung vorgestellt wird. Im zweiten Teil werden verschiedene Anbieter Ihre jeweiligen Angebote zur Stärkung von Mädchen und Jungen zum Schutz vor Grenzverletzungen vorstellen. Hierzu haben die Profamilia Geesthacht, Petze aus Kiel, Dunkelziffer aus Hamburg und Wendepunkt Elmshorn ihr Kommen zugesagt.