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Datum: 16.07.2015

Die Behördennummer 115 für die Kreisverwaltung

115 - eine für alles. Seit gestern, dem 15. Juli 2015, ist die Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg bei der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115 mit dabei.

Die Rufnummer 115 wird dann für alle Verwaltungsleistungen der Kreisverwaltung oder Auskünfte über Öffnungszeiten zur Verfügung stehen.

Landrat Dr. Christoph Mager freute sich, dass nunmehr auch die Kreisverwaltung über diesen Service-Verbund erreichbar ist. „Bürgerinnen und Bürger erhalten unabhängig von Zuständigkeitsfragen und Erreichbarkeit von Behörden unter 115 sofort eine schnelle, bürgernahe und kompetente Antwort auf ihre Fragen. Ebenso ist es möglich, Anruferinnen und Anrufer vom Servicecenter direkt telefonisch zu den Mitarbeitern durchzustellen“, lobt Dr. Mager das neue Serviceangebot.

Im Rahmen des Ausbaus der Behördennummer 115 in Schleswig-Holstein nahmen neben dem Kreis elf weitere Verwaltungen den telefonischen Bürgerservice in ihr Angebot mit auf.

Die Nummer 115, die ebenso ins kollektive Gedächtnis übergehen soll wie die Notrufnummern 112 und 110, ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr zum Ortstarif erreichbar. Das Innenministerium verspricht außerdem, dass 75 Prozent der Anrufe innerhalb von 30 Sekunden von einem Mitarbeiter entgegengenommen werden. 65 Prozent der Anfragen sollen beim ersten Kontakt beantwortet werden. Ist dies nicht möglich, werden sie weitergeleitet, und es kommt innerhalb von 24 Stunden während der Servicezeit eine Rückmeldung – je nach Wunsch per E-Mail, Telefon oder Fax.

Treffen weniger Anrufe direkt in der Kreisverwaltung ein, haben die Mitarbeiter mehr Zeit für ihre Aufgaben. So spart der Kreis Herzogtum Lauenburg indirekt auch etwas Geld ein. Die Teilnahme an dem Verbund finanziert das Innenministerium in Kiel. Die Mitarbeiter müssen lediglich den Zuständigkeitsfinder auf der Homepage pflegen, auf den das Servicecenter zugreifen kann. „Hier wurde aber bereits seit vielen Jahren gute Vorarbeit geleistet. Auf der Kreishomepage bieten wir seit jeher Antworten auf die Frage ‚Was erledige ich wo?‘ an. Diese Seiten werden regelmäßig über eine Schnittstelle direkt mit dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein ausgetauscht. Deshalb waren hier nur einige Anpassungen notwendig“, so Dr. Mager abschließend.

Die Bürgerauskunft erfolgt in Schleswig-Holstein gemeinsam für alle teilnehmenden Verwaltungen durch die Servicecenter der Stadt Hamburg und des Kreises Pinneberg.