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Corona im Kreis Herzogtum Lauenburg - Neue Allgemeinverfügung

Ab Samstag, 12. Dezember gelten auch im Kreis Herzogtum Lauenburg schärfere Coronaregeln, diese hat der Kreis am Freitagabend mit seiner neuen Allgemeinverfügung bekanntgemacht. Laut Vorgaben des Landes gilt damit im gesamten Kreisgebiet ab Samstag ein Ausschank- und Verzehrverbot für alkoholhaltige Getränke. Außerdem gelten strengere Kontaktregeln: Zusammenkünfte sind nur noch mit Personen aus dem eigenen Haushalt oder mit höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten zulässig. Ausnahmen gelten für Familienangehörige aus verschiedenen Haushalten, diese dürfen sich im privaten Raum mit bis zu zehn Personen treffen.

Für Schulen gilt mit Ausnahme von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern ein Betretungsverbot. Weitere Ausnahmen, etwa für Schulpersonal oder Eltern, die aus dienstlichen Gründen in die Schule müssen, sind zulässig.

Für Erwachsene gilt in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ab Samstag die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Am Freitagabend gab es im Kreis Herzogtum Lauenburg 1275 labordiagnostisch bestätigte Fälle von SARS-CoV-2-Infektionen, 873 galten als genesen, 26 Personen verstarben. Die 7-Tage-Inzidenz lag am Freitag bei 71,2 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in 7 Tagen.

Die vollständige Allgemeinverfügung ist abrufbar unter www.kreis-rz.de/Bekanntmachungen.

Alle Informationen zu Corona im Kreis Herzogtum Lauenburg unter www.kreis-rz.de/corona.