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Datum: 22.05.2015

Brackmann: »Weiter sind viele Fragen offen«

„Weiter sind viele Fragen offen und ungeklärt“, kommentierte der Erste Kreisrat des Kreises Herzogtum Lauenburg Norbert Brackmann die Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein auf der einen Seite und dem Städteverband und dem Gemeindetag auf der anderen Seite.

In diesem Zusammenhang wies Brackmann auch den Vorwurf zurück, der Kreis habe Fristen des Landes nicht eingehalten. Er nahm damit Stellung zu einem Artikel in der gestrigen Ausgabe der Lübecker Nachrichten zur beabsichtigten Einführung von schulischen Assistenten an den Schulen. „Das Land Schleswig-Holstein will flächendeckend zum 1. August an den Grundschulen Schulassistenten einführen, die behinderten Kindern im Unterricht zur Seite gestellt werden. Zugleich versuchte das Land aber nach wie vor, die Verantwortung hierfür auf die Kreise und die Schulträger abzuwälzen, in dem diese die Schulassistenten einstellen sollten. Nunmehr sollen bei dem vorgestellten Optionsmodell ausschließlich die Schulträger in die Verantwortung eingebunden werden“, sagte Brackmann. Er verweist darauf, dass eine wesentliche Aufgabe der schulischen Assistenten die Unterstützung von Lehrkräften sowie von Schülerinnen und Schülern während des Unterrichts sowie bei der Gestaltung des gesamten Schulvormittags sein soll. „Dieses gehört zum Kernbereich der pädagogischen Arbeit in den Schulen und obliegt somit dem Land.“

Es ist nach den Worten des amtierenden Landrats aber bereits jetzt absehbar, dass zum Schuljahresbeginn fast nirgendwo schulische Assistenten verfügbar sein werden. „Die Leidtragenden dieser Verzögerung, die ausschließlich das Land zu vertreten hat, sind die Kinder und ihre Eltern. Sie wissen nicht, wie es ab 1. August weiter geht. Der Kreis Herzogtum Lauenburg ist bereit, die bisherige Vereinbarung mit dem Land zu verlängern, die Schulbegleitung auch für den pädagogischen Bereich gegen Kostenerstattung sicher zu stellen, bis eine schulische Assistenz verfügbar ist.“

Anlass für die aktuelle Diskussion um Schulbegleiter und Schulassistenten ist ein Beschluss des Landessozialgerichts Schleswig vom 17.02.2014. Darin wird die Forderung eines behinderten Kindes und dessen Eltern gegen den Kreis Schleswig-Flensburg zurückgewiesen, den Umfang der Schulbegleitung zu erhöhen. Begründung für das Gericht war, dass bei Maßnahmen der Inklusion, die dem „Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule“ zuzuordnen sind, den Sozialhilfeträger keine Kostentragungspflicht trifft.

Vor diesem Hintergrund hatten sich im vergangenen Jahr das Land und die Kreise und kreisfreien Städte für das jetzt zu Ende gehende Schuljahr darauf verständigt, dass die Schulbegleiter auch im Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule weiter tätig sein werden und das Land diese anteiligen Kosten erstattet. „Wir sind bereit, diese Vereinbarung auch für das kommende Schuljahr fortzusetzen, bis die Schulassistenten flächendeckend ihre Arbeit aufnehmen“, so Brackmann abschließend.