Beschluss des Innenausschusses zum DRK-Rettungsdienstvertrag
Der Innenausschuss des Kreistages hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 22.02.2012 den nachfolgenden Beschluss gefasst:
- Der Innenausschuss hat zur Kenntnis genommen, dass der DRK-Kreisverband Herzogtum Lauenburg e.V. den DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e.V. bevollmächtigt hat, ihn im Zusammenhang mit dem Rettungsdienst im Kreis Herzogtum Lauenburg rechtsgeschäftlich zu vertreten.
- Aus Sicht des Innenausschusses kommt eine Fortsetzung der Zusammenarbeit des Kreises Herzogtum Lauenburg mit dem DRK-Kreisverband unter folgenden Voraussetzungen in Betracht:
a) Es muss vertraglich sichergestellt werden, dass unter anderem
- durch den Aufbau geeigneter Strukturen und die erforderlichen personellen Maßnahmen,
- die Schaffung einer Transparenz der Abrechnungsvorgänge,
- den Aufbau eines geeigneten Controllings sowie
- eine zeitnahe Berichterstattung an den Träger
eine Wiederholung entsprechender Rechts- oder Vertragsverstöße wirksam ausgeschlossen wird.
b) Es muss durch den DRK-Kreisverband anerkannt werden, dass für den Fall,
- dass es künftig gleichwohl zu gleichartigen Rechts- oder Vertragsverstößen kommen, oder
- durch ein erstinstanzliches Urteil hinsichtlich der zurückliegenden Vorgänge ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten von Geschäftsführung oder Vorstand des DRK-Kreisverbandes festgestellt werden sollte,
der Kreis Herzogtum Lauenburg berechtigt ist, eine außerordentliche Kündigung des öffentlich-rechtlichen Vertrages ohne vorherige Abmahnung auszusprechen.
c) Die Erstellung und Vorlage der Jahresabschlüsse 2010 und 2011 ist vom DRK-Kreisverband bis spätestens zum 30.06.2012 nachzuholen.
3. Der Landrat wird beauftragt, unter Mitwirkung von Herrn Prof. Dr. Ewer die entsprechenden Regelungen für eine Zusammenarbeit vorzubereiten.