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Datum: 24.02.2012

Beschluss des Innenausschusses zum DRK-Rettungsdienstvertrag

Der Innenausschuss des Kreistages hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am  22.02.2012 den nachfolgenden Beschluss gefasst:

  1. Der Innenausschuss hat zur Kenntnis genommen, dass der DRK-Kreisverband Herzogtum Lauenburg e.V. den DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e.V. bevollmächtigt hat, ihn im Zusammenhang mit dem Rettungsdienst im Kreis Herzogtum Lauenburg rechtsgeschäftlich zu vertreten.
  2. Aus Sicht des Innenausschusses kommt eine Fortsetzung der Zusammenarbeit des Kreises Herzogtum Lauenburg mit dem DRK-Kreisverband unter folgenden Voraussetzungen in Betracht: 

a) Es muss vertraglich sichergestellt werden, dass unter anderem

  • durch den Aufbau geeigneter Strukturen und die erforderlichen personellen Maßnahmen, 
  • die Schaffung einer Transparenz der Abrechnungsvorgänge, 
  • den Aufbau eines geeigneten Controllings sowie 
  • eine zeitnahe Berichterstattung an den Träger

eine Wiederholung entsprechender Rechts- oder Vertragsverstöße wirksam ausgeschlossen wird. 
 
b) Es muss durch den DRK-Kreisverband anerkannt werden, dass für den Fall,

  • dass es künftig gleichwohl zu gleichartigen Rechts- oder Vertragsverstößen kommen, oder
  • durch ein erstinstanzliches Urteil hinsichtlich der zurückliegenden Vorgänge ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten von Geschäftsführung oder Vorstand des DRK-Kreisverbandes festgestellt werden sollte,

der Kreis Herzogtum Lauenburg berechtigt ist, eine außerordentliche Kündigung des öffentlich-rechtlichen Vertrages ohne vorherige Abmahnung auszusprechen.
 
c) Die Erstellung und Vorlage der Jahresabschlüsse 2010 und 2011 ist vom DRK-Kreisverband bis spätestens zum 30.06.2012 nachzuholen.

3.         Der Landrat wird beauftragt, unter Mitwirkung von Herrn Prof. Dr. Ewer die entsprechenden Regelungen für eine Zusammenarbeit vorzubereiten.