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Datum: 03.08.2018

Baden im Garrensee nur an ausgewiesenen Badestellen erlaubt

Der Sommer 2018 mit seinen zum Teil extremen Temperaturen lädt zum Baden ein. Der Kreis Herzogtum Lauenburg bietet mit seinen vielen Seen auch fast optimale Möglichkeiten für ein Badevergnügen.

Viele Menschen nutzen wegen seiner einzigartigen Lage auch den Garrensee für einen Sprung ins kühle Nass.

Der Garrensee gehört aber zum Naturschutzgebiet „Salemer Moor mit angrenzenden Seen und Wäldern“. Naturschutzgebiete schränken die Nutzung für bzw. durch den Menschen ein; das gilt auch für das Baden am und im Garrensee. Deshalb ist das Baden dort ausschließlich auf die drei ausgewiesenen und beschilderten Badestellen sowie auf bestimmte Seeteile begrenzt. Das Besucherinformationssystem erläutert vor Ort die Hintergründe.

Trotzdem wurde in den vergangenen Wochen von Mitarbeitern des Kreises festgestellt aber auch von Bürgerinnen und Bürgern verstärkt zur Anzeige gebracht, dass auch außerhalb der Badestellen gebadet, Schilf ausgerissen und zertreten sowie mit Booten auf dem See gefahren wurde, Hunde im Garrensee badeten oder unangeleint im Naturschutzgebiet unterwegs waren. Dazu wurden im Bereich des Garrensee auch trotz der zur Zeit extremen Waldbrandgefahr Grill- und Lagerfeuer angezündet.

Der Kreis Herzogtum Lauenburg bittet alle darum, sich an die bestehenden Baderegelungen zu halten, weil nur so die Natur am Garrensee und das Zugeständnis des Badens erhalten werden kann. Bereits jetzt sind Lücken in der Ufervegetation und beim „Unterwasserrasen“ festgestellt worden. In einem Gutachten zum Zustand des Sees wurde festgestellt, dass sich der Zustand dieser Pflanzengesellschaften deutlich verschlechtert hat. Der Kreis sieht sich deshalb gezwungen, vor Ort Kontrollen durchzuführen und Verstöße mit Verwarnungen oder Bußgeldern zu ahnden.

Für den uneingeschränkten Badespaß stehen in der Nähe alternativ der Ratzeburger See oder der Kleine Mustiner See zur Verfügung.

Der Garrensee ist einer der letzten relativ nährstoff- und kalkarmen Seen in Schleswig-Holstein mit besonders klarem Wasser. Die hier vorkommenden seltenen Pflanzengesellschaften insbesondere im sensiblen Ufersaum führten dazu, dass der Garrensee bereits 1971 als Naturschutzgebiet ausgewiesen wurde. Nach der zuletzt 2006 erfolgten Erweiterung des Naturschutzgebietes „Salemer Moor...“, zu dem der Garrensee gehört, erfolgte die Errichtung eines Besucherinformationssystems. Hiermit wird über die besondere Wertigkeit des Naturschutzgebietes informiert und auch auf die Regelungen zum Badebetrieb am Garrensee hingewiesen.

So ist das Baden nur an den mit Schildern gekennzeichneten drei Badestellen – zwei auf der „Mustiner“ und eine auf der „Ziethener“ Uferseite – zulässig. In den nördlichen und südlichen Seeteilen darf nicht gebadet werden. So sollen die seltenen Strandlingsgesellschaften im Uferbereich vor einer Zerstörung geschützt werden.

Weitere Informationen zum Garrensee finden Sie unter diesem Link:

http://www.umweltdaten.landsh.de/nuis/wafis/seen/seenanzeige.php?iseenr=0090&smodus=long