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Datum: 21.07.2014

Baden im Garrensee nur an ausgewiesenen Badestellen erlaubt

Der Garrensee gehört zum Naturschutzgebiet „Salemer Moor“. Naturschutzgebiete schränken die Nutzung für bzw. durch den Menschen ein; das gilt auch für das Baden am und im Garrensee. Deshalb ist das Baden dort ausschließlich auf die drei ausgewiesenen und beschilderten Badestellen begrenzt. Das Besucherinformationssystem erläutert vor Ort die Hintergründe.

Trotzdem wurde in den vergangenen Tagen von Mitarbeitern des Kreises festgestellt, dass auch außerhalb der Badestellen gebadet wurde, Hunde im Garrensee badeten oder unangeleint im Naturschutzgebiet unterwegs waren.

Der Kreis Herzogtum Lauenburg bittet alle darum, sich an die bestehenden Baderegelungen zu halten, weil nur so die Natur am Garrensee erhalten werden kann. Bereits jetzt sind Lücken in der Ufervegetation und beim „Unterwasserrasen“ festgestellt worden. In einem Gutachten zum Zustand des Sees wurde festgestellt, dass sich der Zustand dieser Pflanzengesellschaften deutlich verschlechtert hat. Der Kreis sieht sich deshalb gezwungen, vor Ort Kontrollen durchzuführen und Verstöße mit Verwarnungen oder Bußgeldern zu ahnden.

Für den uneingeschränkten Badespaß stehen in der Nähe alternativ der Ratzeburger See oder der Kleine Mustiner See zur Verfügung.

Der Garrensee ist einer der letzten relativ nährstoff- und kalkarmen Seen in Schleswig-Holstein mit besonders klarem Wasser. Die hier vorkommenden seltenen Pflanzengesellschaften führten dazu, dass der Garrensee bereits 1971 als Naturschutzgebiet ausgewiesen wurde. Nach der zuletzt 2006 erfolgten Erweiterung des Naturschutzgebietes „Salemer Moor...“, zu dem der Garrensee gehört, erfolgte die Errichtung eines Besucherinformationssystems. Hiermit wird über die besondere Wertigkeit des Naturschutzgebietes informiert und auch auf die Regelungen zum Badebetrieb am Garrensee hingewiesen.

So ist das Baden nur an den mit Schildern gekennzeichneten drei Badestellen – zwei auf der „Mustiner“ und eine auf der „Ziethener“ Uferseite – zulässig. In den nördlichen und südlichen Seeteilen darf nicht gebadet werden. So sollen die seltenen Strandlingsgesellschaften im Uferbereich vor einer Zerstörung geschützt werden.

Da sich insbesondere in diesem Bereich viele neue Zugänge zum Seeufer durch Badende entwickelt haben, wurden in einem ersten Schritt seitens des Kreisforstbetriebes begonnen, die Zugänge durch Ast- und Kronenmaterial so zu versperren, dass ein Zutritt zu diesen illegalen Badestellen erschwert wird. Diese Arbeiten sollen in den nächsten Tagen fortgeführt werden und zudem nochmals entsprechende Schilder aufgestellt werden, um zu verdeutlichen, dass ein Baden an diesen Stellen nicht zulässig ist.

So soll deutlich darauf hingewiesen werden, dass an diesen Stellen nicht gebadet werden darf und dass auch der Uferstreifen nicht betreten werden darf.

Weitere Informationen zum Garrensee finden Sie unter diesem Link:

http://www.umweltdaten.landsh.de/nuis/wafis/seen/seenanzeige.php?iseenr=0090&smodus=long