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Datum: 24.06.2022

B 404: Brückensanierung der Wehrbrücke Geesthacht schreitet voran

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) lässt derzeit die beschädigte Elb-Wehrbrücke in Geesthacht (B 404) grundhaft instandsetzen. Mit den Arbeiten wurde Ende vergangenen Jahres begonnen. Am 4. Juli 2022 startet nun ein weiterer Sanierungs-Arbeitsschritt, der einer Vollsperrung der B 404 bis zum 24. August 2022 bedarf.


Die Arbeiten
In dieser Bauphase der umfassenden Sanierung der Wehrbrücke Geesthacht sind unter anderem die Erneuerung des Brückenbelages einschließlich der Brückenabdichtung im Fahrbahnbereich eingeplant, das Erneuern der Übergangskonstruktionen an den Bau-werksenden, die Betonage des sogenannten Ballastbetons an den Brücken-Widerla-gern sowie der Einbau des Betons für die Bodenblechverstärkung avisiert inklusive Schließen der Betonieröffnungen des Fahrbahndeckbleches und auch das Verstärken des Pfeilers sechs mit einem Lagerwechsel sowie Erneuerung der Lager in Achse der Widerlager ist vorgesehen. Parallel hierzu wird die Sanierung des Gehweges Ost fortgesetzt.
Das Land Niedersachsen erneuert darüber hinaus die Fahrbahn sowie die Radwege der B 404 zwischen der Anschlussstelle Rönne und der Wehrbrücke. Zur freundlichen Beachtung: Hierzu erfolgt eine gesonderte Pressemitteilung durch die niedersächsische Straßenbauverwaltung.


Verkehrssicherheit hat Priorität
Gangbare Lösung für alle: Trotz baubedingter Vollsperrung für den Autoverkehr können die Fußgänger*innen und Radfahrenden die Wehrbrücke weiter über den westlichen Gehweg nutzen. Hierzu wird jeweils eine Behelfsbrücke für den Rad- und Fußverkehr bis Ende Juni errichtet. Die Behelfsbrücke soll eine Breite von 1,50 Meter erhalten. Der regulär bestehende Gehweg auf der Wehrbrücke hat jedoch eine Breite von 1,60 Meter.
Auf ausdrückliche Bitte der Samtgemeinde Elbmarsch sowie der Stadt Geesthacht wird daher der Radverkehr wechselseitig mithilfe einer mobilen Ampel über die Brücke geführt. Hintergrund ist der geringe vorhandene Ausweichraum für Begegnungsverkehre, also das Gewährleisten der Verkehrssicherheit für alle.

Rücksichtnahme auf Fußgänger*innen
Darüber hinaus muss insbesondere auf die Verkehrssicherheit der Fußgänger*innen Rücksicht genommen werden. Da diese für die rund 500 Meter lange Engstelle auf der Brücke individuell unterschiedlich lange benötigen, bedürfen diese besonderer Acht-samkeit und Rücksichtnahme. Eine sichere Querung der Brücke für alle Verkehrsteilnehmenden hat oberste Priorität für den LBV.SH sowie für die örtlichen Ordnungsbehörden.


Umleitung
Die ausgeschilderte Umleitung während der Vollsperrungszeit (4. Juli bis 24. August) der B 404 für den überörtlichen Verkehr erfolgt über eine großräumige Umleitung über die A 39, die A 1 und die A 25 durch Nutzung der Elbbrücken im Zuge der A 1. Eine weitere Umleitung insbesondere für den nicht autobahnfähigen Verkehr (unter 60 Stun-denkilometern) erfolgt über die B 209 und B 5 mit Nutzung der Elbbrücke Lauenburg. Der Lokalverkehr aus Rönne/Marschacht wird über die L 217 zur B 209 und umgekehrt geführt.
Die Vollsperrung der B 404 betrifft auch den öffentlichen Personennahverkehr, der die Orte beiderseits der Elbe mittels Bussen verbindet. Für diesen Zeitraum wird auf der Elbinsel eine provisorische Haltestelle an der dortigen Anschlussstelle der B 404 errichtet. Von dieser Haltestelle aus ist eine fußläufige Querung über die Brücke zur südlich der Elbe befindlichen Anschlusshaltestelle möglich. Die damit verbundenen Fahrplanänderungen werden vom ÖPNV-Betreiber bekanntgegeben.
Die Verkehrsführung wurde mit der Polizei, der Verkehrsbehörde, dem Kreis, dem Amt, den Gemeinden und dem Buslinienbetreiber abgestimmt. Der LBV.SH bittet, sich auf die weiteren Arbeiten einzustellen, den ausgeschilderten Umleitungen zu folgen sowie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle. Die Gesamtkosten von rund zehn Millionen Euro trägt der Bund.


Weitere Arbeiten
Im Anschluss an die Vollsperrung der B 404 geht es mit den Sanierungsarbeiten in den Gehwegbereichen bis in den Herbst weiter. Dazu bleibt die laufende Verkehrsführung mit Gewichtsbeschränkung für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen bestehen.
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