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Datum: 11.04.2017

Aufstallungspflicht für Geflügel gilt im Kreis Herzogtum Lauenburg weiter

Anlässlich der heutigen Berichterstattung im Lokalteil der Lübecker Nachrichten, die Stallpflicht im Lauenburgischen sei aufgehoben, stellt Landrat Dr. Mager klar:

„Die Aufstallungspflicht für den Kreis Herzogtum Lauenburg gilt weiterhin. Aufgehoben wurden mit Allgemeinverfügung von gestern, 10.04.2017, diverse Sperrbezirke und Beobachtungsbezirke im Kreis. Allerdings gibt es weiterhin einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet am Schaalsee.
Die Aufstallungspflicht ist hiervon unberührt. Da es neue Funde von verendeten Vögeln gibt, die aktuell untersucht werden, ist es für eine kreisweite Aufhebung der Aufstallungspflicht zu früh. Wir bereits in der letzten Woche angekündigt, werden wir am nächsten Dienstag, den 18.04.2017 über eine Aufhebung oder Lockerung der Aufstallungspflicht entscheiden.“