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Datum: 29.11.2014

Aufstallpflicht für Geflügel angeordnet

Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat am Freitag, den 27.11.2014 eine Aufstallpflicht für Geflügel in Risikogebieten erlassen. In einem 500 Meter breiten Uferstreifen entlang der Elbe, der Bille, der Wakenitz und des Elbe-Lübeck-Kanal (einschließlich dem Lanzer See) sowie eines 500 Meter breiten Streifens landeinwärts ab der Uferlinie folgender Seen:

  • Ratzeburger See (mit Domsee sowie Großem und Kleinem Küchensee)
  • Schaalsee (mit Niendorfer und Bernsdorfer Binnensee sowie Dutzower See und Seedorfer Küchensee)
  • Lankower See und Grammsee
  • Mechower See
  • Goldensee und Culpiner See
  • Salemer See mit Pipersee und Pfuhlsee
  • Behlendorfer See
  • Möllner Stadtseen (einschließlich Drüsensee und  Lüttauer See)
  • Gudower See und Sarnekower See und
  • der Baggerseen in Güster

müssen die Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträgegesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), gehalten werden.

Das genaue Gebiet ist auf dieser Karte ersichtlich.

In begründeten Einzelfällen kann der Kreis Herzogtum Lauenburg – Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Schmilauer Str. 66, 23879 Mölln (Fax: 04541/8228310; e-mail: veterinaerwesen@kreis-rz.de) auf schriftlichen Antrag über Ausnahmen von der Aufstallungspflicht entscheiden.