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Datum: 23.07.2014

Aufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge wird fortgesetzt

Das Aufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge wird mit der Aufnahme von weiteren 10.000 syrischen Flüchtlingen in der Bundesrepublik Deutschland fortgesetzt.

Weiterhin sind die Ausländerbehörden in Schleswig-Holstein berechtigt, dem Land Vorschläge für aufzunehmende Personen zu unterbreiten. Wer syrische Staatsangehörige für die Aufnahme vorschlagen möchte, sollte sich schnellstmöglich mit der Ausländerbehörde in Ratzeburg, Barlachstraße 2, Telefon 04541/888 277 in Verbindung setzen, da die vollständigen Unterlagen über die benannten Personen bis zum 12. September 2014 im Kieler Innenministerium vorliegen müssen. Für bereits vorgeschlagene aber bisher nicht berücksichtigte Personen müssen keine erneuten Anträge gestellt werden, sofern die persönlichen Daten unverändert sind. Die Aufnahmeanträge für diesen Personenkreis gelten unverändert fort.

Allerdings sind dabei verschiedene Bedingungen zu beachten. Aufgenommen werden nur syrische Staatsangehörige, die sich auf der Flucht vor dem Bürgerkrieg in Anrainerstaaten Syriens oder noch in Syrien befinden. Zu den Anrainerstaaten werden gezählt: Libanon, Jordanien, Irak, Türkei und Ägypten sowie neuerdings Libyen. Eine verwandtschaftliche Beziehung sollte ebenfalls bestehen. Über weitere zu beachtende Bedingungen informiert die Ausländerbehörde.