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Datum: 17.01.2013

Anmeldungen zu "Lebensmittelbelehrungen" ab sofort online möglich

Beim Umgang mit diesen Lebensmitteln besteht ein erhöhtes Risiko, dass bestimmte ansteckende Krankheiten durch Krankheitserreger auf andere Personen übertragen werden können.
 
Durch eine hygienisch einwandfreie Arbeit mit Lebensmitteln kann das Infektionsrisiko minimiert werden. Daher ist im Infektionsschutzgesetz vorgeschrieben, dass Menschen, die mit Lebensmitteln professionell umgehen, durch das Gesundheitsamt belehrt werden müssen und hierüber eine Bescheinigung (Belehrungsnachweis) erhalten, die sie bei behördlichen Kontrollen am Arbeitsplatz vorlegen müssen.
 
Die Belehrungen finden jeweils mittwochs und donnerstags in den Gesundheitsämtern Ratzeburg und Geesthacht statt. Neben der telefonischen Anmeldung unter den Telefonnummern 04541/888-380 beim Gesundheitsamt Ratzeburg und  04152/809-810 bzw. 812 ist ab sofort auch eine Onlineanmeldung unter www.kreis-rz.de/Belehrung möglich.