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Datum: 26.07.2018

Afrikanische Schweinepest: Kreise verzichten auf Gebühren für Trichinenuntersuchungen

Die Kreise und kreisfreien Städte verzichten nach einer Vereinbarung mit der Landesregierung ab dem 1. August zwei Jahre lang auf die Gebühren der Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen. Die Untersuchung auf den auch für Menschen gefährlichen Parasiten ist bei erlegten Wildschweinen und einigen anderen Tieren Pflicht. Jäger müssen dafür derzeit je Untersuchung eine Gebühr von 4,50 € zahlen.

Um der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest vorzubeugen, bevor sie Schleswig-Holstein überhaupt erreicht, wurde die Jägerschaft im Land aufgerufen, die Schwarzwildbestände möglichst zu reduzieren. Durch den Verzicht auf die Untersuchungsgebühren sollen die Jäger dabei unterstützt werden.

Der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises konkretisiert die neue Regelung: Für in Schleswig-Holstein geschossene Wildschweine entfällt ab 1. August die Gebühr für die Trichinenuntersuchung. Sofern die Probe von einem ermächtigten Jäger selbst entnommen und zur Untersuchung beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung oder den amtlichen Tierärzten/innen des Kreises abgegeben wird. Sonderleistungen wie die amtliche Probenahme oder die Wildfleischuntersuchung bleiben ebenso gebührenpflichtig wie die Trichinenuntersuchung von Schwarzwild aus Gattern, aus anderen Bundesländern oder bei anderen Tierarten.

Wer versehentlich aus Gewohnheit seiner Probe die Untersuchungsgebühr beilegt, kann sich den Gebührenbetrag ab August in der Möllner Dienststelle in der Schmilauer Straße 66 in bar erstatten lassen.

Weitergehende Informationen sind unter www.kreis-rz.de/Veterinaerwesen zu finden